Regelung zur energetischen Sanierung durch die EU – Warum Deutschland bremst
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Seitens der EU ist eine Regelung geplant, die vorschreiben soll, dass Gebäude ab 2030 mindestens eine Energieeffizienzklasse vom E erreichen müssen und bis 2033 sogar Energieeffizienzklasse D. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das, dass sie ihr Eigenheim energetisch sanieren müssen.
Neu ist das Vorhaben nicht, denn es wurde bereits im März 2023 veröffentlicht. Bereits heute werden energetische Sanierungen vom Bund gefördert, aber nur zu bestimmten Anteilen. Die EU will jedoch einen Schritt weiter gehen und „Energiearmut“ vermeiden.
Von der EU heißt es zur Förderung „Die Mitgliedstaaten müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten. Es sollte finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu renovieren. Schutzbedürftige Haushalte sollten gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.“
Insbesondere der Satz der „kostenneutrale Renovierungsprogramme“ zeigt, dass man von der EU aus dem Eigentum für einkommensschwache Haushalte schützen will. Umso verwunderlicher, dass die, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, neulich deutlich machte, das Vorhaben stoppen zu wollen, würde das doch zur Folge haben, dass Haushalte mit geringem Einkommen keine „kostenneutrale Renovierungsprogramme“ erhalten würden. Warum man seitens des Ministeriums, das nicht will, wurde auf Nachfragen hin, ziemlich deutlich.
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