Reform der Notfallversorgung empfohlen
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Laut dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, gibt die Empfehlung zur grundlegenden Reform der Notfallversorgung. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Gremiums, erläuterte im Gesundheitsausschuss, dass dieser Versorgungsbereich zunehmend beansprucht wird.
Laut des Sachverständigenrates, werden insbesondere die Notaufnahmen und Rettungsdienste, was zu langen Wartungszeiten führt. Laut Gerlach, würden Experten eine sektorübergreifende Notfallversorgung vorschlagen. Bürger sollten künftig, 24 Stunden täglich, zugriff auf kompetente Ansprechpartner in einer Integrierten Leitstelle erhalten. In dieser Leitstelle sollten dann alle Notrufe und Anrufe für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zusammenlaufen. Die Leitstelle soll dann die weitere Versorgung koordinieren.
Nach dem Konzept sollen Patienten mit akutem Behandlungsbedarf dann an niedergelassene Ärzte oder ein integriertes Notfallzentrum vermittelt werden, welches ebenfalls 24 Stunden am Tag erreichbar sein soll.
Weiterhin sind die Experten der Meinung, dass der Rettungsdienst als eigene Leistung organisiert und finanziert werden soll und die Vorhaltekosten aus Steuermitteln kommen soll, die Betriebskosten die Krankenhäuser übernehmen sollen.
Außerdem sagte Gerlach im Ausschuss, dass auch Ärzte im Notfallzentrum selbst Arzneimittel abgeben dürfen sollen. Für Gerlach wäre ein definiertes Sortiment aus Schmerzmitteln und Antibiotika denkbar und vielen Patienten würde somit der lange Weg zur Bereitschaftsapotheke erspart bleiben.
Quelle: Heute im Bundestag (hib)
Anm. Redaktion:
Ob so ein Konzept überhaupt umsetzbar ist, oder ob dieses Konzept nicht sowieso schon Teile des am 11. Mai in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz - (TSVG) beinhaltet, war nicht zu erkennen, lässt sich aber vermuten.
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