Finanzreserven der Krankenkassen schrumpfen
- Lesezeit: 3 Minuten
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen sind laut Bundesregierung von 21,3 Milliarden Euro beziehungsweise 1,07 Monatsausgaben am Ende des Jahres 2018 auf zehn Milliarden Euro beziehungsweise 0,4 Monatsausgaben am Ende vergangenen Jahres zurückgegangen.
Ausweislich der vorläufigen Rechnungsergebnisse betrugen sie mit Ablauf des ersten sechs Monate des laufenden Jahres 9,6 Milliarden Euro beziehungsweise 0,4 Monatsausgaben, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3562) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3265) weiter ausführt. Dies sei doppelt so viel wie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.
In der Antwort der Bundesregierung heißt es:
Die Mindereinnahmen des Staates bei einer Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf alle Arzneimittel werden für das Jahr 2022 auf 6,5 Mrd. Euro geschätzt. Die Entlastungswirkung der GKV beträgt bei Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf alle Arzneimittel ca. 5 Mrd. Euro. Darüber hinaus ergeben sich für die GKV aktuell nicht quantifizierbare Einsparungen im Rahmen der Krankenhausbehandlung, da die DRG-Fallpauschalen auch Arzneimittelkosten der Krankenhäuser abdecken und die Fallpauschalen bei Senkung der Arzneimittelkosten mittelfristig reduziert werden können.
Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz enthaltenen Maßnahmen wie die Erhöhung des Apothekenabschlags und die Verlängerung des Preismoratoriums sind für einen Zeitraum von zwei beziehungsweise vier Jahren vorgesehen, die Erhöhung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel ist auf das Jahr 2023 beschränkt.
Um eine weitere Ausweitung der bereits aktuell sehr dynamisch ansteigenden Preise für Patentarzneimittel und die dadurch ausgelöste starke Steigerung der Ausgaben in diesem Marktsegment zu verhindern, ist in diesem Gesetzentwurf auch eine Reform des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vorgesehen. Damit soll durch mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung des Ausgabenanstiegs geleistet werden. Im Übrigen ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV bis Mai 2023 vorlegt.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
EU-Schwerbehinderung Tag: Behinderung, Nachrichten, Schwerbehinderung, Krankenkasse, Finanzreserven, GKV, Teilhabe, Inklusion, Pflege, Pflegepolitik, Bundestag