Linke fordert Pflegevollversicherung
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Die Linksfraktion fordert die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung. Derzeit finanzierten Menschen mit Pflegebedarf in einem Pflegeheim bis zu drei Viertel ihrer Heimkosten selbst, heißt es in einem Antrag Drucksache: 19/24448 der Fraktion. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zuzahlungen zu den Investitionskosten wüchsen rasant.
In der Drucksache 19/24448 heißt es:
Vor 25 Jahren wurde die Soziale Pflegeversicherung eingeführt. Sie sollte vor Verarmung durch Pflege schützen und Sozialhilfe vermeiden. Damit sollten auch die Kommunen von Sozialhilfeausgaben entlastet werden und die eingesparten Mittel in die Pflegeinfrastruktur investieren. Beide Gründungsversprechen wurden nie vollständig eingelöst. Die Anzahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII steigt seit 2009, unterbrochen nur in den Jahren 2016 und 2017, wieder an. Heute beziehen ca. 390.000 Menschen in Heimen oder zu Hause pflegebedingte Sozialhilfe. Öffentliche Investitionen in die Pflegeinfrastruktur wurden drastisch zurückgefahren. Gegenwärtig investieren vorwiegend private Anleger, zunehmend auch Private-EquityFonds mit Sitz in Steueroasen.
Aktuell finanzieren Menschen mit Pflegebedarf in einem Pflegeheim bis zu drei Viertel ihrer Heimkosten selbst. Nicht einmal im Pflegegrad 5 – hier zahlt die Pflegeversicherung mit 2.005 Euro monatlich den höchsten Leistungsbetrag – reicht dieser Betrag für die Hälfte der anfallenden monatlichen Gesamtheimkosten. Netto entstehen monatliche Belastungen von mehr als 2.000 Euro für einen Heimplatz. Auch die Kosten von Unterkunft und Verpflegung und die Zuzahlungen der Bewohnerinnen und Bewohner zu den Investitionskosten wachsen rasant. Die Investitionskostenzuzahlungen stiegen seit 2009 fast um das Doppelte. Hinzu kommen seit Beginn des Jahres die Ausbildungsumlagen mit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung.
Auch ambulante Pflegedienste legen Investitionen und höhere Löhne für ihre Beschäftigten auf die Menschen mit Pflegebedarf um. Auch sie erheben Anteile an den Ausbildungskosten, auch hier gelten nur gesetzlich gedeckelte Leistungssätze der Sozialen Pflegeversicherung, die zudem geringer sind als im stationären Bereich. Das heißt für viele Betroffene mehr Zuzahlungen oder Leistungsverzicht, wenn Menschen aufgrund ihrer Einkommenssituation keine zusätzlichen Kosten tragen können.
Für pflegende Angehörige, mit fast vier Millionen Menschen die größte Gruppe der Pflegenden, fehlen nicht nur soziale Sicherungsleistungen. Teilstationäre professionelle Pflegeangebote, die die Familien tatsächlich entlasten, fehlen bundesweit.
Die Abgeordneten fordern ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Einnahmesituation der Pflegeversicherung, das unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf 15.000 Euro pro Monat vorsieht. Die Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen müssten auf 450 Euro gesenkt und gedeckelt werden bis zur Einführung einer Pflegevollversicherung 2025.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag