Grüne fordern Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) stärken. Ihrem Antrag (19/24431) zufolge, soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorzulegen.
In der Drucksache 19/24431 heißt es:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist entscheidend für unsere offene und plurale Gesellschaft und bei der Bekämpfung Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. In ihrem aktuellen Jahresbericht stellt die ADS fest, dass die Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle stetig anwächst. Das gilt insbesondere für Fälle rassistischer Diskriminierung. Die ADS ist bisher ein – separierter – Teil des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie ist damit keine eigenständige Behörde, sondern eine selbständige, fachlich unabhängig arbeitende Organisationseinheit des BMFSFJ. Die fehlende Unabhängigkeit in den Bereichen Personal und Haushalt beschränkt mittelbar dennoch die EU-rechtlich geforderte fachliche Unabhängigkeit der ADS. Die Leitung der ADS steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis wie die meisten Beauftragten der Bundesregierung.
Das Verfahren zur Ernennung durch den*die Bundesminister*in für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ist ungeregelt. Faktisch gehen Interessenbekundungen und förmliche Bewerbungen an das BMFSFJ. Dieses trifft eine Auswahl, für die Art. 33 Abs. 2 GG gilt (OVG Berlin-Brandenburg 15.12.2009). Damit fehlt nicht nur jede direkte demokratische Anbindung und Legitimation der ADS-Leitung an bzw. durch den Deutschen Bundestag als demokratisch gewähltem Parlament.
Die Besetzung der Stelle kann durch Konkurrentenklagen blockiert werden, was zurzeit der Fall ist. Seit dem Zusammentreten des neuen Bundestages 2017 ist die Leitung der ADS unbesetzt. Dieser seit drei Jahren schwelender Zustand ist angesichts der Bedeutung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Zunahme von Hilfeersuchen von Menschen, die diskriminiert werden oder Hass und Hetze erleben, nicht tragbar.
In der Verantwortung für die Besetzung steht die Bundesregierung, die unter Federführung von Ministerin Giffey längst dafür hätte Sorge tragen müssen, mittels eines professionellen Verfahrens die Neubesetzung zu organisieren. Dass dies bislang nicht passiert, hat bereits deutliche Kritik hervorgebracht. Das Vorgehen des Ministeriums und das gesamte Verfahren wurde von Seiten des Verwaltungsgerichts Berlin (u.a.) aufgrund einer fehlenden Ergebnisoffenheit harsch kritisiert. Die Nichtbesetzung der Leitung der ADS schränkt ihr Wirkungsgrad bedauerlicherweise ein. Um hier dauerhaft eine Verbesserung zu erreichen muss die Unabhängigkeit, Stärkung und Aufwertung der Institution die neue Zielsetzung sein.
In dem Antrag fordern die Grünen das die ADS künftig als Bundesoberbehörde errichtet und deren Leitung künftig auf Vorschlag einer Fraktion oder der Bundestagsabgeordneten in Fraktionsstärke durch den Bundestag gewählt werden. Durch die Schließung bestehender Lücken im privaten und öffentlichen Bereich soll der Schutz vor rassistischer Diskriminierung sowie vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) deutlich verbessert werden, und die finanzielle und personelle Ausstattung der ADS soll deutlich aufgestockt werden.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag