Verbändebeteiligung an Gesetzgebungsverfahren
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Ein wesentlicher Prozess im Gesetzgebungsverfahren, sind die Anhörungen die als Folge der ersten Lesung zu einem Gesetzentwurf, erfolgen. Bei diesen Anhörungen erhalten unter Anderem Verbände die Möglichkeit, sich zu einem Gesetzentwurf zu äußern, diesen inhaltlich kritisch zu analysieren. Aus den Ergebnissen dieser Anhörungen, erfolgt dann vom jeweiligen Ausschuss, eine Empfehlung an den Bundestag, der dann meist in 2. und 3. Lesung über die Ausschussempfehlung abstimmt.
In der Vergangenheit schien es aber gelebte Praxis zu sein, dass die notwendigen Unterlagen an die beteiligten Verbände, erst sehr kurzfristig versendet wurden, so dass diese nur wenig Zeit zur Vorbereitung ihrer Stellungnahmen hatten. Um die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26205).
Danach werden alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form veröffentlicht, in der sie im Rahmen der Verbändebeteiligung nach Paragraph 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verschickt worden sind oder von der Bundesregierung beschlossen wurden, teilte der Bundestag (Quelle: Bundestag/hib) mit. Weiter heißt es:
Daneben sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung anonymisiert zu veröffentlichen, schreibt die Bundesregierung weiter. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt werde.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es der Antwort zufolge, die frühe Beteiligung Betroffener im Rechtsetzungsprozess zu stärken. In Umsetzung dieser Zielsetzung erfolge die Einbindung Betroffener zu unterschiedlichen Stadien im Erarbeitungsprozess und in unterschiedlichen Formaten, etwa als Bürgerkonsultation oder Verbändeanhörung, in Expertengesprächen und Arbeitsgruppen. Zudem würden im Erarbeitungsprozess häufig auch verschiedene Beteiligungsformate genutzt, fasst der Bundestag in seiner Kurznachricht zusammen.
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