Bundesländer sollen Krankenhausplanung nicht vorgenommen haben
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Der Begrif des "Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes" ist lang und suggesstiert positives, denn dass die Krankenhausversorgung in einigen Krankenhäusern bereits kritisch ist, teils sogar ganze Abteilungen geschlossen wurden, ist kein Geheimnis, wird aber öffentlich wenig debattiert.
Das es zudem personelle Engpässe gibt macht sich spätestens dann bemerkbar, wenn die Notaufnahme aufgesucht werden muss. Zwar sind die Notaufnahmen oftmals durch Patientinnen und Patienten belastet, die eigentlich nicht als Notfall eigeordnet werden können, aber das Warten unter der Rufnumme 116117, also dem Patientenservice, ist manchmal so lange, dass der wirkliche Notfall lebensbedrohlich werden könnte und somit das nächste Krankenhaus eher aufgesucht wird, als sich auf den Patientenservice in einer langen Warteschlange einzuordnen, ggf. vorher noch im verletzten Zustand, lange Online-Fragen vorzugsweise zu beantworten sind.
In einigen Krankenhäusern ist die Personalsituation mittlerweile so kritisch, dass Angehörige mit aufgenommen werden, um beispielsweise als Assistenz die Patienten zu unterstützen. Angehörige müssen oft selbst im Krankenhaus pflegerische Aufgaben und Assistenzleistungen übernehmen.
Verwunderlich ist diese Entwicklung nicht und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am Ende nur eine logische Konsequenz aus einer Jahrzehnte langen Gesundheitspolitik, die bereits damals mit der Einführung als kritisch und sogar gefährden für die Gesundheitsversorgung der Menschen ist. Genau das passiert und hat Ursachen, die sich auch mit einem Gesetz wohl kaum beheben lassen, aber ein erster Schritt sein können.
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Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung