Klagen vor Gericht - Viele Menschen wollen, können aber nicht
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Zu einem Rechtsstaat gehört auch das Recht, dass jeder sein Recht vor einem Gericht einklagen kann. Was sich so einfach anhört und scheinbar für jeden ein Grundrecht sein sollte, erweist sich in der Praxis als unzulänglich. Denn Klagen bedeutet auch, dass gewisse Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Diese Voraussetzungen erfüllen offensichtlich nur Menschen, die sowohl über das notwendige Kapital als auch über die entsprechende Kraft und Gesundheit verfügen.
Es gibt zwar "Prozesskostenhilfe", die eigentlich auch den Menschen eine Unterstützung bieten soll, die finanziell nicht in der Lage sind ihr Recht vor einem Gericht einzuklagen, doch der Wille des Klagens heißt nicht immer, dass der Wille seitens der Gerichte da ist, die Prozesskostenhilfe zu gewähren und selbst wenn, dann gibt es Grenzen .....
Menschen mit Behinderungen, insbesondere solche mit Sinneseinschränkungen, aber auch mit kognitiven Einschränkungen, stehen vor weiteren Hürden, wenn es darum geht, bestehendes Recht vor einem Gericht einzuklagen. Gerade aber diese Gruppe hat oft einen hohen Mehrbedarf, bestehende Rechtsansprüche auf dem rechtlichen Weg zu klären. Sei es bei Fragen rund um Grundsicherung, oder bei Situation, wo die Gesundheit betrofffen ist.
Hilfsmittel die bei der Krankenkasse eingeklagt werden müssen, medizinische Gutachten die sich nur auf juristischem Wege korrigieren lassen, oder gar andere Leistungen die nicht erbracht werden, weil Gutachten nicht das reale Bild des betroffenen Menschen wiedergeben.
Jetzt also einfach klagen? Vielleicht sogar bis zum Europäischen Gerichtshof weil es um Menschenrechte geht? Für viele klingt das wie ein Traum der nie umgesetzt werden kann und die Ursachen sind vielfältig, trotzdem glauben viele, dass unser Rechtssystem, gerade Menschen mit Behinderungen, auch inklusiv an Rechtsverfahren teilhaben.
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Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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