Beitragsbemessungsgrenze angehoben - Mehr Menschen müssen Sozialabgaben leisten
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Dier Blick auf die Gehaltsabrechnung verrät häufig auch, den Betrag der in die Sozialversicherungen eingezahlt wird. Das ist der Rentenbeitrag, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Diese Beträge werden prozentual auf das Gehalt/Lohn berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gibt vor, ab welcher Grenze eben keine Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Aktuell liegt die Grenze bei 62.100,00 Euro im Jahr. Hat jemand bspw., ein Gehalt von 100.00,00 Euro im Jahr, wird nur der Grenzbetrag von 62.100,00 Euro zur Berechnung der Sozialabgaben herangezogen und alles was darüber verdient wird, bleibt Sozialabgaben frei. Für viele ein Aspekt der sozialen Ungerechtigkeit.
In den letzten Jahren ist das allgemeine Einkommensniveau durch tarifliche Lohnsteigerungen gestiegen. So sind die Reallöhne im 2. Quartal 2024 um 3,1 % höher als im Vorjahresquartal. Schon lange wird deshalb von den Sozialverbänden eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze gefordert, die dafür sorgt, dass Menschen mit höheren Einkommen mehr für Kranken- und Rentenversicherung zahlen müssten.
Eine solche Erhöhung ist heute im Kabinett der Bundesregierung beschlossen worden. Der Entwurf dazu stammt von dem zuständigen Bundesminister Hubertus Heil. So sollen die Beitragsbemessungsgrenzen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 90.600,00 Euro Jahreseinkommen (2024) auf 96.600,00 Euro (2025) angehoben werden.
Für die Krankenversicherung soll die Bemessungsgrenze von aktuell 62.100,00 Euro, auf 66.150,00 Euro Jahreseinkommen angehoben werden. Die VdK-Präsidentin Verena Bentele sah diese Maßnahme als Vernunftshandlung des Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) an, denn die FDP hat die Anhebung seit Monaten blockiert.
Bentele betonte: "„Es spricht nicht für eine geeinte Regierungsarbeit, dass wir als größter Sozialverband einen Kabinettsbeschluss kommentieren, der eigentlich ein Routinevorgang sein sollte. Auf großen Druck der Sozial- und Wohlfahrtsverbände hat der Finanzminister Vernunft walten lassen: Er hat seine Blockade bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze aufgegeben.
Da die Löhne im Jahr 2023 um 6,44 Prozent gestiegen sind, müssen auch die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend erhöht werden. Ab Januar 2025 zahlen gesetzlich Versicherte bis 5512,50 Euro (2024: 5175 Euro) Monatseinkommen Krankenversicherungs- und Pflegebeitrag und bis zu einem Bruttolohn in Höhe von 8050 Euro (2024: 7550 Euro) Rentenbeiträge – so wie das per Verordnung längst festgelegt wurde.
Damit wird kurz vor knapp die Funktionsfähigkeit des korrekten Beitragseinzugs zu Anfang des kommenden Jahres gesichert und auch ein zusätzlicher Beitragssatzanstieg verhindert. Nach unseren Berechnungen wären sonst der Rentenversicherung zwei Milliarden und der Krankenversicherung vier Milliarden Euro an Einnahmen verloren gegangen.
Anders als oft dargestellt, geht es bei der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen nicht um eine ungerechte Mehrbelastung von Gutverdienenden, sondern um eine gerechte Beteiligung von höheren Einkommen an den Gesundheits-, Pflege- und Rentenausgaben. Die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung brauchen verlässliche Regeln und verlässliche Einnahmen sowie die Solidarität aller Beschäftigten.
Der VdK fordert deshalb eine Vereinheitlichung für die Kranken- und Rentenversicherung auf die Höhe der Rentenversicherungsgrenze. Noch gerechter wäre aus VdK-Sicht, wenn in der Kranken- und Pflegeversicherung auch andere Einkommensarten wie Einkommen aus Vermietungen und Vermögen sozialversicherungspflichtig würden.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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