FFP2 Maskengutscheine für alle Bedürftigen – und zwar jetzt!
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Seit Montag gilt in Hamburg: Busse und Bahnen sind nur noch mit einer FFP2 Maske nutzbar. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe von 40 Euro. „Das bringt Einzelpersonen und Familien mit Kindern, die wenig haben in die Bredouille. Entweder sie investieren jetzt in die teureren Masken – oder sie bleiben außen vor.“
Viele der Betroffenen seien durch die inzwischen zwei Jahre andauernde Corona Pandemie viel stärker belastet als andere. „Gerade diese Menschen sind stark abhängig von Hilfsangeboten. Viele fielen davon immer wieder aus, Einrichtungen waren zwischen zeitlich immer wieder geschlossen.“
Dass die Not groß sei, sehe man vor allem an den langen Schlangen vor den Lebensmittelausgabestellen der Tafeln und z. B. am Sozialkaufhaus des SoVD im Osdorfer Born: „Durch Kurzarbeit, Schließungen und Insolvenzen bei den kleinen Selbstständigen ist ein Teil des Mittelstands in Armut gerutscht. Für sie ist jeder Mehrausgabe eine große Belastung – deshalb sollte die Stadt ein Signal setzen und ihnen mit Maskengutscheinen schnell helfen“, sagt Wicher.
Er erinnert an eine Aktion, die die Stadt Bremen vor einem Jahr durchführte: „Dort bekamen alle bedürftigen Menschen einen Gutschein über fünf FFP2-Masken zugeschickt. Das kann sich das reiche Hamburg auf jeden Fall auch leisten!“
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Angesichts der erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele Unterstützung für Pflegebedürftige und Menschen mit wenig Geld, damit sie sich FFP-2-Masken leisten können:
„Omikron ist hochansteckend und Masken sind hocheffizient. Aber für diejenigen, die kaum über die Runden kommen, wie Pflegebedürftige, Menschen mit kleinen Renten und Grundsicherungsbezieher, sind regelmäßig frische FFP2-Masken zu teuer. Selbst beim Discounter haben die Preise für Masken in den letzten Wochen extrem angezogen. Darum muss die Bundesregierung dringend zum einen die Pflegehilfsmittelpauschale für Pflegebedürftige wieder auf 60 Euro hochsetzen. Es ist völlig unverständlich, dass sie zum Jahresende 2021 nicht verlängert wurde. Zum anderen müssen für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger die Kosten für die Masken übernommen werden. Im Moment sind gerade mal 17 Euro im Monat im Regelsatz für Gesundheitskosten vorgesehen. Das ist viel zu wenig. Dies muss auch für alle Menschen mit kleinen Einkommen, wie Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag und für kinderreiche Familien gelten.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung