Dringender Neustart bei der Renten notwendig
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Die neue Bundesregierung will mit zehn Milliarden Euro einen Kapitalfonds zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung anschieben. Das Institut der deutschen Wirtschaft kritisiert, dass diese Pläne nicht ausreichen, um die drohende Finanzlücke zu schließen. Es fordert unter anderem, die Lebensarbeitszeit weiter zu verlängern.
So bleibt eine große Rentenreform auch mit der neuen Regierung aus. Es soll stattdessen die Kapitaldeckung in der Rentenversicherung helfen, den Beitragssatzanstieg zu bremsen. In Anbetracht der vielen hundert Milliarden Euro, die dafür notwendig sind, ist dieser Weg ambitioniert. Dennoch kann Kapitaldeckung helfen, die Balance zwischen den Generationen wiederherzustellen, teilt der IWKOELN mit.
Weiter teilt das Institut mit: Wenn in den nächsten Jahren die geburtenstarken Jahrgänge, gemeinhin als Babyboomer bekannt, in Rente gehen, geraten der Beitragssatz- und die Sicherungsziele unter Druck. Der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung kratzt schon heute an der 100-Milliarden-Euro-Marke. Um die junge Generation nicht noch stärker zu belasten, will die neue Bundesregierung deshalb in dieser Legislaturperiode eine ergänzende, kapitalgedeckte Finanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung einführen.
Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Ja, wir brauchen sofort einen Neustart in der Rente. Wenn die Babyboomer in den kommenden Jahren in Rente gehen, hat dies Auswirkungen auf die Finanzierung der Rentenversicherung. Aber weder Aktienrente noch ein höheres Renteneintrittsalter sind die Lösung. Sie werden die Altersarmut nur vergrößern.
Stattdessen brauchen wir dringend mehr Erwerbstätige, die in die Rentenversicherung einzahlen, das heißt: Beamte, Selbstständige und Politiker müssen künftig endlich auch in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss verbessert werden, damit mehr Frauen Vollzeit arbeiten können. Und wir brauchen einen Mindestlohn von mindestens 13 Euro, nur so bekommen Geringverdiener eine Rente oberhalb des Existenzminimums.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung