Vereinigung der Pflegenden kritisiert Tabubruch in der Gesetzgebung
- Lesezeit: 3 Minuten
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) kritisiert zahlreiche Punkte, die im aktuellen Kabinettsentwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) formuliert sind. „Der vorgelegte Entwurf lässt erhebliche Zweifel am Willen und der Fachkompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Umsetzung eines Personalbemessungsverfahrens aufkommen“, fasst VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner diese Kritik zusammen.
Die als Kernstück des Gesetzes vorgesehene übergangsweise Einführung eines Personalbemessungsverfahrens zeigt zahlreiche Mängel. Der von Bundesminister Lauterbach vorgelegte Entwurf muss deshalb dringend nachgebessert werden.
„Wenn für eine zu erlassende Verordnung vorab das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen herzustellen ist, bedeutet dies einen beispiellosen Tabubruch in der Krankenhausfinanzierung“, verdeutlicht Sigl-Lehner seine Kritik. „Angesichts der bisherigen sozialpolitischen Positionierungen des derzeitigen Bundesfinanzministers ist hier das Schlimmste zu befürchten: eine völlige Wirkungslosigkeit des Bemessungsverfahrens“, erläutert der Präsident der VdPB weiter.
Die PPR 2.0 soll entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht unmittelbar eingeführt werden. Vielmehr erhält das BMG nun zunächst nur die Ermächtigung per Verordnung „ein Instrument zur Personalbemessung“ einzuführen, „unter Berücksichtigung des Konzeptes der Pflegepersonalregelung PPR 2.0“. Eine bereits im Jahr 2020 durchgeführte wissenschaftliche Erprobung soll nochmals durchgeführt werden. Mit einer schnellen Umsetzung der PPR 2.0 ist deshalb nicht zu rechen. Stattdessen wird eine Einführung auf das Jahr 2024 hinausgeschoben.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken haben weder Zeit noch Verständnis für weitere Zwischenschritte. Systematisch ermittelter Pflegebedarf besteht zu dem Zeitpunkt, an dem er festgestellt wird, und nicht erst ein oder zwei Jahre später. Die Patienten können auch nicht „schrittweise“ gepflegt werden.
„Die sofortige Einführung der PPR 2.0 per Gesetz, keine unnötigen weiteren Erprobungen und Modifikationen und keine weiteren Zeitverzögerungen mehr. Das alles ist sachlich unnötig und führt zu weiteren Belastungen sowie steigendem Implementierungsaufwand“, fordert Georg Sigl-Lehner deshalb für die VdPB.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung