Gestrichene Gasumlage: Verbraucherschützer empfehlen, Zählerstände am 1. Oktober zu notieren
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Wegen des Chaos um die Gasumlage empfehlen Verbraucherschützer, die Zählerstände von Strom und Gas am 1. Oktober zu notieren. Das könne sinnvoll sein, um gegebenenfalls überhöhte Zahlungen zurückfordern zu können, sagte Udo Sieverding, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale in NRW, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Samstag).
Hintergrund ist, dass Gasumlage eigentlich am 1. Oktober in Kraft treten sollte und erst an diesem Freitag vom Bundeskabinett gestoppt worden ist. Bis der Kabinettsbeschluss allerdings im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, wird sie drei Tage lang gelten. Danach soll sie rückwirkend und in Gänze außer Kraft gesetzt werden.
Auch wenn Verbraucher jetzt in vielen Fällen zu hohe Abschläge zahlen müsste, rät Sieverding dazu, das erst einmal zu tun. „Verbraucher sollten die entsprechenden Schreiben von Vermietern und Versorgern abwarten“, so der Experte.
Das ist auch die Empfehlung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Keine Gaskundin und kein Gaskunde wird die Gasbeschaffungsumlage zahlen müssen, auch nicht, wenn sie im aktuell zu zahlenden Abschlag enthalten ist“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae dem RND. „Kundinnen und Kunden, die von ihren Energieversorgern Preisanpassungsschreiben erhalten haben, müssen nicht aktiv werden“, so Andreae weiter. Die wegen der Umlage erhöhten Abschläge würden in der Jahresrechnung mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.