Bundestag stimmt Energiepauschale für Studenten zu
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag, dem 1 Dezember 2022, den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für eine Energiepauschale für Studenten und Fachschüler zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten alle Fraktionen außer der AfD, die sich enthielt. Drucksache: (20/4536)
Dabei seien insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler anspruchsberechtigt. Der Gesetzentwurf sieht vor das die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert sei.
Für die Energiepreispauschale seien Ausgaben in Höhe von rund 680 Millionen Euro eingeplant. Das Geld werde zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler und Fachschülerinnen überwiesen. Anschließend werde der Bund die ausgegebenen Mittel bis zum 31. Dezember 2023 an die Länder zurückzahlen.
Die Beantragung der Einmalzahlung soll über eine digitale Plattform erfolgen, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen. Wann genau die Pauschale ausgezahlt werden wird, ist im Entwurf nicht konkret genannt.
Lina Seitzl (SPD), zuständige Berichterstatterin zur Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler:
Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung über 200 Euro. Dafür hat der Deutsche Bundestag heute die gesetzliche Grundlage geschaffen. Rund 3,5 Millionen junge Menschen werden so entlastet. Die Auszahlung soll über eine bundesweite digitale Antragsplattform erfolgen.
„Ich bin froh, dass wir heute die Grundlage geschaffen haben, um die Einmalzahlung zeitnah auszahlen zu können. Das ist angesichts hoher Energie- und Lebensmittelpreise wichtig, die gerade auch für Menschen in Ausbildung ein erhöhtes Armutsrisiko darstellen. Damit ergänzen wir ein dickes Bündel an Entlastungsmaßnahmen für junge Menschen, das wir in der Koalition bereits beschließen konnten. Dazu gehören die Erhöhung und Öffnung des BAföG, die Verankerung eines Nothilfemechanismus, die Anhebung des Mindestlohns und der Minijobgrenze, die Auszahlung der beiden Heizkostenzuschüsse oder auch die Öffnung der Energiepauschale für Nebenerwerbstätige. Das alles sind Maßnahmen, mit denen wir junge Menschen adressieren und ihnen in der Krise beistehen.
Wichtig ist mir neben der Freude über den Beschluss der Einmalzahlung aber auch zu betonen: Die Auszahlung – wie auch die Bereitstellung der Antragsplattform – muss nun so schnell wie möglich erfolgen. Parlamentarisch haben wir alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das zu beschleunigen. Jetzt muss sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger zeitnah mit den Ländern über die letzten offenen Punkte verständigen.“
Ebenso erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder zur Energiepreispauschale:
„Junge Menschen in Ausbildung haben wenig Geld und Rücklagen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Ampelkoalition alle Studierenden und Fachschülerinnen und Fachschüler mit der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro bei den gestiegenen Energiekosten in diesem Winter unterstützt. Neben der Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, die unter anderem Auszubildende, Minijobber und Werkstudenten erhalten haben, und den Heizkostenzuschüssen für BAföG- und BAB-Empfänger, ist die Energiepreispauschale ein weiterer wichtiger Baustein für die Entlastung junger Menschen. Der Bund stellt hierfür rund 700 Millionen Euro zur Verfügung und trägt die Kosten der Entwicklung der digitalen Antragsplattform. Damit das Geld mit der Nebenkostenabrechnung Anfang 2023 auf dem Konto der jungen Menschen ankommt, müssen die Landesregierungen bereits jetzt die Vorkehrungen für eine schnelle und effiziente Auszahlung der Pauschale treffen.”