Jens Spahn – Vertrauen der eigenen Partei verloren?
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Das Gesetz zur Organspende ist durch den Bundestag verabschiedet worden, aber nicht in der Version, die Jens Spahn als Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Insgesamt hat das Ergebnis bei vielen für Enttäuschung gesorgt. Die Gegner des Gesetzesentwurfes von Jens Spahn, freuen sich hingegen, da sie ihr Recht auf Körperliche Unversehrtheit für bestätigt sehen. Jene, die dringend auf ein Spenderorgan warten, mögen enttäuscht sein, da sie sich durch das Gesetz erhofft haben schneller an ein Spenderorgan zu kommen.
Bei der Lösung von Jens Spahn, hätte wäre jeder automatisch zu einem aktiven Spender geworden und hätte der Organspende aktiv widersprechen müssen. Die vom Bundestag angenommene Lösung sieht vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger aktiv der Organspende zustimmen müssen. Diese Möglichkeit soll unter anderem, in den Ämtern umgesetzt werden, in eine Online- Register festgehalten werden, wenn beispielsweise der Personalausweis ausgehändigt wird. Hinzu kommt, dass jeder zu jedem Zeitpunkt, seine Entscheidung online wird ändern können.
Die Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestags, hat aber auch noch eine ganz andere Botschaft für Jens Spahn. Weder seine eigene Partei noch die Koalitionspartner, standen geschlossen hinter dem Gesetzesentwurf von Jens Spahn, wie die Darstellung zeigt.
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Wie die Grafik zeigt, haben alleine aus der CDU/CSU 37,6 % gegen den Gesetzesentwurf von Jens Spahn gestimmt. Seitens der SPD, als Koalitionspartner, waren es 33,8 %. Diese Zahlen belegen deutlich, wie Demokratie funktioniert und das Jens Spahn, nur weil er Teil der großen Koalition ist, nicht automatisch mit allen Gesetzesentwürfen durchkommen kann.
Gerade für die Gegner*In des IPReG (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz), kommt dabei Hoffnung auf, denn das Gesetz, bei dem es um die Beatmungspatienten geht, ist ebenso umstritten. (wir berichteten) Das Gesetz, bei dem viele befürchten zwangsweise in Pflegeeinrichtungen zu kommen, hatte nicht nur für Kritik bei den Betroffenen gesorgt, sondern wird ebenso stark von den Verbänden und dem Behindertenbeauftragten kritisiert, da diese darin eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention sehen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung