Bundesrat fordert Überbrückungshilfe für Krankenhäuser
- Lesezeit: 3 Minuten
Der Bundesrat lehnt das von der Bundesregierung vorgelegte und unlängst im Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz in der jetzigen Fassung ab. Drucksache: (20/8904) Der Bundesrat habe deswegen beschlossen, zu dem Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuss anzurufen mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung, heißt es in einer Unterrichtung (20/9523) der Länderkammer.
Grundsätzlich begrüße der Bundesrat das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität zu verbessern. Ziel des Gesetzes sei eine laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung, um Auswahlentscheidungen der Patienten zu fördern. Das Gesetz werde diesem Ziel jedoch nicht gerecht.
So nehme das Gesetz durch die vorläufige Zuordnung der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern die Krankenhausreform in einem zentralen Punkt vorweg, wonach die an weitere Voraussetzungen geknüpfte Zuweisung von Leistungsgruppen in die Zuständigkeit der Länder falle. Durch die vorläufige Ausweisung von Leistungsgruppen könnten Patienten verunsichert werden.
Ferner sei eine Fehlsteuerung der Patienten an die Schwerpunkt- und Maximalversorger zu befürchten, heißt es in der Unterrichtung weiter. Nach Ansicht des Bundesrates muss die zum 1. Mai 2024 geplante Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses ebenso verschoben werden wie die erste Datenlieferung der Krankenhäuser.
Die im Gesetz verankerten Meldepflichten der Krankenhäuser schaffen nach Ansicht der Länderkammer unnötige Doppelstrukturen und verursachen einen zusätzlich hohen Bürokratieaufwand. Daher sollte auf bereits verfügbare Daten zurückgegriffen oder eine Harmonisierung der Datenliefer- und -meldepflichten der Krankenhäuser herbeigeführt werden.
Der Bundesrat hält außerdem die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Regelungen für nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten könne, sei eine tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag