Fördergeld für altersgerechte (barrierefreies) Umbauten wieder möglich - Was gefördert wird
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Im Alter das Eigenheim oder die seit Jahrzehnten bewohnte Mietwohnung verlassen, weil diese nicht mehr altersgerecht ist? Für viele Menschen keine Option, denn mit zunehmendem Alter ist es für viele nicht einfach sich an ein neues Wohnumfeld zu gewöhnen oder einen Umzug zu organisieren. Da ist der altersgerechte Umbau eine Option. Allerdings gibt es einiges zu beachten.
Solange es sich um das eigene Haus handelt, ist ein Umbau meist unproblematisch. In Eigentumsgemeinschaften (WEG) oder Mietwohnungen sieht die Sachlage schon anders aus. Eigentümerinnen und Eigentümer in Eigentumswohnungen sind zwar geschützt, das barrierefreie Umbauten als privilegiertes Recht gelten, aber immer wieder kommt es in Eigentümergemeinschaften zu Streitigkeiten, die nicht selten gerichtlich geklärt werden müssen.
In Mietwohnungen ist der Vermieter vorab nicht nur zu informieren, sondern dieser muss seine Zustimmung geben, die er in der Regel nicht verweigern wird, da der Umbau für Vermieter eine Wertsteigerung der Immobilie bedeutet.
Umbauten zur altersgerechten Nutzung sind oft mit hohen Kosten verbunden. Seit neustem gibt es daher (wieder) das Förderprogramm der KfW (Förderprogramm 455-B Link ) das einen Zuschuss von bis zu 6500 Euro für die Reduzierung von Barrieren in der Wohnung vorsieht. So zumindest ist auf der zugehörigen Seite der KfW (Link) zu lesen. Jedoch kann die Förderleistung durchaus höher sein. Hierzu gibt es auf der Seite einen Vorabcheck. In unserem selbst durchgeführten Vorabcheck wurde eine Fördermöglichkeit von bis zu 25.000 Euro errechnet.
Grundsätzlich werden (Quelle KfW) Maßnahmen zur Barrierefreiheit, der Kauf einer barrierearmen umgebauten Immobilie, Umbauten zum Standard "Altersgerechtes Haus" und die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen gefördert.
Nicht gefördert werden hingegen "Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden", so beispielsweise der von der Pflegeversicherung geförderte Badumbau. Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden.
In einem Merkblatt ( PDF-Dokument zum Download) hat die KfW mehr Details dargestellt.
Das KfW Programm wurde 2022 eingestellt und das führte zu massiver Kritik, damals nicht nur von Verbänden, sondern auch von Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Wir berichteten: Regierung streicht Zuschuss für barrierefreien Wohnungsumbau). 2023 teilte dann das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit, für das Jahr 2023 wieder 75 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. (wir berichteten: Wohnraum barrierefrei umbauen - Staatliche Förderung startet heute)
Kritik zum aktuellen Förderprogramm kommt vom VdK der mitteilte: Seit dem heutigen Dienstag können bei der staatlichen Bank KfW Anträge für das Förderprogramm 'Altersgerecht umbauen' beantragt werden. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Das KfW-Programm hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die Nachfrage war hoch, was erfreulich ist, denn das bedeutet, dass viele Menschen ihre Wohnungen oder Häuser altersgerecht umgebaut haben. Dass der Fördertopf jetzt wieder zur Verfügung steht, ist eine gute Nachricht.
Zum Glück hat auch die Regierung die Dringlichkeit erkannt. Mehr als zwei Millionen altersgerechte barrierefreie Wohnungen fehlen in Deutschland. Für Menschen, die nicht mehr gut sehen oder deren Beine nicht mehr mitspielen, werden Türschwellen zu Stolperfallen, Badewannen zu unüberwindlichen Hürden. Damit Menschen ihr gewohntes Wohnumfeld im Alter an veränderte Bedarfe anpassen können, braucht es die Mittel der KfW.
Der Fördertopf zum altersgerechten Umbauen war allerdings in den vergangenen Jahren immer weit vor Ablauf des Jahres ausgeschöpft, im Jahr 2022 sogar bereits nach sechs Wochen. Um dem entgegenzuwirken, muss das Programm auf Dauer angelegt werden. Außerdem fordern wir, die Mittel auf mindestens 390 Millionen Euro zu erhöhen. Die angesetzten 150 Millionen Euro sind ein Fortschritt gegenüber den 75 Millionen Euro aus den vergangenen Jahren, werden aber voraussichtlich wieder nicht ausreichen.
Um altersgerechte Umbauten wirklich zu fördern, sollte die Bezuschussung der Kosten für Einzelmaßnahmen von derzeit zehn Prozent auf 30 Prozent angehoben werden. Wer seine Immobilie komplett auf den Standard 'Altersgerechtes Haus' umbaut, sollte statt 12,5 Prozent 37,5 Prozent der Kosten bezuschusst bekommen. Außerdem müssen einkommensschwache Haushalte gezielter unterstützt werden. In Sachsen beispielsweise werden Fördermittel für den Wohnungsumbau bei mobilitätseingeschränkten Personen nach sozialen Kriterien vergeben – und nicht nach dem Motto 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst'. Daran sollte sich auch die KfW orientierten.“
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/455-b oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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