Bundestag stimmt Wachstumschancengesetz zu
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Der Bundestag hat heute am Freitag, dem 23. Februar, das Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen, wie vom Vermittlungsausschuss empfohlen. In einer namentlichen Abstimmung stimmten von insgesamt 645 Abgeordneten 377 mit Ja, 267 mit Nein und 1 Enthaltung. Drucksache: (20/10410) Der Vermittlungsausschuss spielt eine entscheidende Rolle als Vermittler zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat. Seine Hauptaufgabe besteht darin, einen Konsens herbeizuführen, insbesondere wenn Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet wurden, nicht ausreichend Zustimmung im Bundesrat finden. (
Das Wachstumschancengesetz beinhaltet gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätssituation von Unternehmen, wie es auf der Webseite des Bundefinanzministerium heißt. Es setzt Impulse, um Unternehmen nachhaltig zu mehr Investitionen zu bewegen und sie dazu zu ermutigen, mit unternehmerischem Mut Innovationen zu wagen. Diese Schritte sind von großer Bedeutung, um die Transformation unserer Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstumsaussichten und den Standort Deutschland zu stärken.
Das ursprüngliche Wachstumschancengesetz der Bundesregierung (20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) hatte in der 1038. Sitzung des Bundesrats am Freitag, dem 24. November 2023, keine Mehrheit gefunden. Daraufhin wurde beschlossen, den Vermittlungsausschuss (20/9524) einzuschalten, um eine Kompromisslösung zu erzielen. Über das Ergebnis müssen sowohl das Parlament als auch die Länderkammer entscheiden. Falls der Bundestag die Beschlussempfehlung annimmt, könnte diese in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 22. März auf der Tagesordnung stehen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte, sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie vor, um die wirtschaftliche Transformation zu fördern. Diese Prämie sollte für Energieeffizienzmaßnahmen gelten und durch steuerliche Anreize Unternehmen dazu motivieren, in saubere und umweltfreundliche Technologien zu investieren.
Die Länder forderten in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Sie kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss nur einige der zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen hatte. Aufgrund vieler kurzfristiger Ergänzungen im Bundestagsverfahren sahen sie Bedarf für eine Überarbeitung.
Vor der Abstimmung änderte der Finanzausschuss des Bundestags das ursprüngliche Gesetz noch in erheblichem Maße (20/9341, 20/9396).
Kompromiss zur KfZ-Haftpflichtversicherung
In Ergänzung zum Wachstumschancengesetz hat das Parlament einem Kompromissvorschlag zu einem Regierungsentwurf zugestimmt, der darauf abzielt, EU-Vorgaben zur KfZ-Haftpflichtversicherung umzusetzen. Die vom Bundestag Mitte Dezember beschlossenen Änderungen (20/8094, 20/9767) erhielten keine Zustimmung des Bundesrats in seiner 1041. Sitzung am Freitag, den 2. Februar 2024.
Gemäß der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (20/10420) wurde vereinbart, auf die während des parlamentarischen Verfahrens hinzugefügten Ergänzungen zur Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h zu verzichten. Der Kompromiss erhielt die Zustimmung des gesamten Hauses, mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die sich enthielt.