Bundesregierung soll Leiharbeit in der Pflege eindämmen
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Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege im Krankenhaus sowie in den stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege auf. Dies entschied die Länderkammer Anfang Februar mehrheitlich in Berlin.„Leiharbeit ist keine Lösung für den bestehenden Fachkräftemangel, wie es einer Pressemitteilung Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (mwg) Rheinland-Pfalz heißt. Im Gegenteil, es zeigt sich immer deutlicher, dass der Einsatz von Leiharbeit zu Einbußen in der Qualität der Pflege führt. Fehlende Kontinuität und wechselnde Teams bringen Unruhe und Unmut in die Zusammenarbeit.
Insbesondere bei der Bezahlung und den Arbeitszeiten kommen die Stammbelegschaften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen meist schlechter weg als die Leiharbeitskräfte. Es ist an der Zeit zu handeln. Umso mehr freut es mich, dass die Bundesregierung nun den Auftrag erhält, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege durch wirksame Maßnahmen einzudämmen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch von Rheinland-Pfalz im Bundesrat.
"Wenn Leiharbeit in der Pflege attraktiver wird als eine Arbeit in der Stammbelegschaft, kommt eine Dynamik in Gang, der wir entschieden entgegentreten müssen. Es droht sonst nicht nur ein Qualitätsverlust in der Pflege, sondern auch eine Spaltung der Belegschaften. Auch die Pflegeeinrichtungen selbst leiden, denn der Einsatz von Leiharbeit ist teuer. Eine solche Entwicklung dürfen wir nicht zulassen“, so Sozialminister Alexander Schweitzer aus Rheinland-Pfalz.
Dem Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege kann vor allem dann wirksam entgegengewirkt werden, wenn die Arbeitsbedingungen in der Pflege grundsätzlich, zum Beispiel durch Entgeltverbesserungen, Umstellung von Dienstplänen, Anpassen der Arbeitszeiten, Personalbemessung, Ausbildungsoffensive, Aufbau von Ausfallkonzepten und Springerpools, verbessert werden. Eine qualitativ hochwerte Pflege dient auch dem Schutz von Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftigen Menschen.
Mit diesen Maßnahmen können die Arbeitsbedingungen in der Pflege langfristig verbessert und gleichzeitig eine Gleichbehandlung der beiden Beschäftigungsgruppen, Stammpersonal einerseits und Leiharbeitskräfte andererseits, erreicht werden. „Wir können in der Pflege nicht gänzlich auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter verzichten. So ist ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege gerade mit Blick auf besondere Belastungsspitzen, etwa während Erkrankungswellen, nachvollziehbar und sinnvoll. Aber es braucht eine Art Deckelung, denn ein System, in dem eine „Festanstellung“ als unattraktiv gilt, bedarf dringend einer Änderung“, so Hoch.