Laumann befürwortet Jobpflicht für Flüchtlinge in gemeinnützigen Tätigkeiten
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In der Debatte zur Jobpflicht für Flüchtlinge hat sich Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für die schnelle Vermittlung von Asylbewerbern in gemeinnützige Tätigkeiten ausgesprochen.
„Arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ist es zu begrüßen, wenn die Menschen, die in dieses Land kommen, so schnell wie möglich in geregelte Tagesabläufe kommen und eine sinnvolle Aufgabe haben“, sagte der Chef der CDU-Sozialflügels dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deshalb wurde der §5 im Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen – ich sehe hier auch keinen darüber hinaus gehenden Regelungsbedarf.“
Der Paragraf 5 regelt, dass Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften unter anderem auch gemeinnützige Arbeit für 80 Cent pro Stunde angeboten werden soll.
Laumann hob das Potenzial für die Integration hervor: „Arbeitsgelegenheiten besonders außerhalb der Einrichtungen sind nicht zuletzt im Interesse der geflüchteten Menschen selbst“, so der Sozialminister.
„Deshalb würde ich vor allem die Chancen betonen, die eine Arbeitsgelegenheit bietet: Für die Integration, für den Spracherwerb, um Einheimische kennen zu lernen.“ Der Christdemokrat fügte hinzu: „Ich bin mir sehr sicher, dass die allermeisten Menschen, die nach Deutschland kommen auch arbeiten wollen.“