Stuttgarter Erklärung: Wir brauchen mehr Tempo für Teilhabe!
- Lesezeit: 4 Minuten
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben am 12 April 2024 die „Stuttgarter Erklärung“ verabschiedet. Sie fordern von Bund, Ländern und Kommunen verstärkte Anstrengungen, um die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention unter Beachtung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen entschlossen voranzutreiben, wie es in einer Pressemitteilung des Landtag von Schleswig-Holstein (SH Landtag) heißt.
Die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen stand unter dem Motto "15 Jahre nach Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention: Endlich konsequente Umsetzung!". Der Fokus des Treffens lag auf den Themen Wohnen, Gewaltschutz, Ablehnung von Zwang sowie der Sicherstellung von Partizipation auf allen staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Zu der 2023 durchgeführten Staatenprüfung Deutschlands durch die UN haben die Beauftragten bereits in vorangegangenen Positionspapieren einige Aspekte thematisiert (siehe Erklärung unten). Sie sehen sich in ihren Forderungen durch die 2. Staatenprüfung bestätigt und bekräftigen diese erneut.
An der Konferenz nahmen Expertinnen und Experten sowie hochrangige Gäste teil. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landtagspräsidentin Muhterem Aras sprachen Grußworte, Staatssekretärin Dr. Ute Leidig tauschte sich mit den Beauftragten aus Bund und Ländern aus. Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen: „Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden durch die UN-BRK gestärkt und gelten seit 15 Jahren. Die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ist dennoch nicht absehbar. Land und Kommunen müssen sich stärker für eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft einsetzen.“
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Sowohl der Bund als auch die Länder haben die UN-BRK vor 15 Jahren ratifiziert und sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet - nun habe ich den Eindruck, dass manchem in Deutschland der lange Atem, den es für die Inklusion braucht, schon auszugehen droht. Zwar hatte die Ampelkoalition zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken, aber umgesetzt sind diese Vorhaben noch lange nicht! Dass wir davon weit entfernt sind, hat uns die Kritik des Fachausschusses der Vereinten Nationen an unserer Umsetzung der UN-BRK sehr deutlich gemacht. Die Konvention ist nicht verhandelbar, sie ist geltendes Recht. Inklusion ist ein Menschenrecht und Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und demokratisches Land.“
Die „Stuttgarter Erklärung“ finden Sie hier Stuttgarter Erklärung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de). Auf dieser Seite erscheint die Erklärung in Kürze auch in einfacher Sprache.