Vor Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts: Ampelvertreter verteidigen das neue Wahlrecht
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Unmittelbar vor Beginn der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das von der Ampelkoalition im vorigen Sommer verabschiedete neue Wahlrecht haben führende Ampelvertreter die Regelung verteidigt.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Das Verfahren bietet eine hervorragende Gelegenheit und ist eine Notwendigkeit, um Rechtsfrieden wiederherzustellen und das Vertrauen in die Verfassungskonformität des Wahlrechts zu stärken.“ Denn es begrenze erstmalig wirksam die Größe des Bundestages, sei schlüssig, fair und nachvollziehbar. Mit „der verzerrenden Privilegierung der CSU“ sei es nun vorbei.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Till Steffen, sagte dem RND: „Ich erwarte harte Fragen. Aber wir sind gut vorbereitet und haben gute Antworten. Beim Bundesverfassungsgericht kommt man nicht mit egozentrischer Polemik der CSU an, sondern mit Substanz.“ Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte dem RND: „Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis dafür, dass der Bundestag immer größer wird. Wenn die Zahl der Abgeordneten immer weiterwächst, droht dem Parlament aber auch irgendwann, funktionsunfähig zu werden.“ Die Verkleinerung sei ein wichtiges Zeichen für die Reformfähigkeit der Politik insgesamt.