Häusliche Krankenpflege - Schiedsverfahren in Bayern
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Die Krankenkassen in Bayern haben sich in den Vergütungsverhandlungen offenkundig nicht ernsthaft mit den Forderungen der privaten Verbände auseinandergesetzt. Die von den Kostenträgern geplante Absenkung der Vergütung hat jetzt das Schiedsverfahren ausgelöst. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Südost leitet die Koordinierungsstelle des Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern. Dazu Christiane Lehmacher-Dubberke, Geschäftsführerin des DBfK Südost: „Mir ist unverständlich, wie man vor dem Hintergrund der steigenden Kosten, eine Absenkung der Vergütung fordern kann!“
Die privaten Pflegedienste zahlen ihre Mitarbeitenden entsprechend dem Tariftreuegesetz. Damit haben private Pflegedienste die gleichen Belastungen zu tragen, wie alle anderen in der ambulanten Versorgung tätigen Pflegedienste. Lehmacher-Dubberke: „Wenn wir wollen, dass auch perspektivisch die Häusliche Krankenpflege in Bayern sichergestellt ist, dann dürfen die ambulanten Pflegedienste nicht in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden.
Wir sehen doch aktuell, wie viele auch stationäre Pflegeeinrichtungen in die Insolvenz gehen und geschlossen werden!“ Der DBfK Südost vertritt 430 Pflegedienste im Schiedsverfahren, an diesem sind darüber hinaus der ABVP, bad, B.A.H., bpa und VDAB beteiligt.