Pflegebeitrag steigt 2025 um 0,2 Prozentpunkte
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Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Das geht aus einer Verordnung (20/13710) der Bundesregierung hervor. Damit werde der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.
Die Pflegeversicherung stehe vor großen Herausforderungen durch den demografischen Wandel, heißt es zur Begründung. Auf der Ausgabenseite sei eine steigende Zahl an Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während sich eine abnehmende Zahl von Beitragszahlern abzeichne.
Insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf deutlich schneller zugenommen, als es rein demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre. Ungünstig wirkten sich auch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie aus. Alles zusammen führe zu höheren Leistungsausgaben.
Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Punkte führe jährlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro. Mit dem höheren Beitrag sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab dem Jahr 2025 wieder gesichert.
Ein Sprecher der Bundesregierung teilte dazu ergänzend mit: "Das Kabinett hat im Umlaufverfahren die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen, und zwar zum 1. Januar 2025. Es ist notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen. Mit den Mehreinnahmen kann Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflegefinanzierungskonzepte zu erarbeiten.
Das Thema Pflege und ihre Finanzierung ist ein drängendes Problem und eine immense Herausforderung. Es ist klar, dass es hier nachhaltiger Lösungen bedarf. Eine große Pflegereform ist unumgänglich. Ziel dieser Reform muss es sein, die soziale Pflegeversicherung strukturell gut aufzustellen. Denn die Bevölkerung erwartet zu Recht eine gute pflegerische Versorgung sowie ein resilientes und verlässliches Pflegesystem. Letztlich soll damit auch die Belastung für Beschäftigte und Arbeitgeber begrenzt werden, indem langfristig die Beitragsentwicklung gedämpft wird.
Mit der nun beschlossenen Verordnung soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgesehenen Leistungen auch weiterhin finanziert werden können, bis eine umfassende Reform beschlossen werden kann. "
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag