Bundesarbeitsminister Heil plant Hartz-IV-Reform ohne Vermögensprüfung
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Aufgrund der Corona-Pandemie können die Bürger Hartz-IV beantragen, ohne dass dabei Vermögensprüfung erforderlich ist. Bisher musste beim Jobcenter Kontoauszüge und das Vermögen offengelegt werden. Es muss jedoch der Anspruch auf Hartz-IV bestehen. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nun angekündigt, dauerhaft auf die Vermögensprüfung verzichten zu wollen.
Es sollen die vereinfachten Regeln für den Zugang zu Hartz-IV laut Heil nun langfristig bestehen. Heil sagte gegenüber „dem Spiegel“, die Ausnahnahmen sollten dauerhaft gelten. So soll danach eine solche Verstetigung Teil eines Gesetzentwurfs zur Reform der Grundsicherung sein, laut dem Spiegel.
Dabei schlägt Heil im Gesetzentwurf vor, den mehreren Nachrichtenagenturen vorliegen, dass bei Beziehern von Arbeitslosengeld II in den ersten zwei Jahren auf eine Prüfung verzichtet wird, ob die Wohnungskosten angemessen sind. Zudem soll Vermögen bis zu 60.000 Euro nicht angerechnet werden. So sollen Leistungskürzungen etwa bei Ablehnung eines Jobangebots ab Juli auf höchstens 30 Prozent beschränkt werden. Außerdem ist ein Weiterbildungsbonus von monatlich 75 Euro vorgesehen. So werden für die Reform im Gesetzentwurf Mehrausgaben von etwa 550 Millionen Euro einkalkuliert von Bund, Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit.
So stehe laut Angaben aus dem Ministerium der Gesetzentwurf, aber noch am Anfang und hat noch kein grünes Licht für die Ressortabstimmung in der Regierung. Heil will mit dem Gesetzentwurf unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das die Hartz-IV-Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig im November 2019 erklärt hatte. Mit dem Vorschlag geht der Bundesarbeitsminister jedoch deutlich darüber hinaus, Vermögen und Mietkosten in den ersten zwei Jahren zu verschonen.
"Aktuell prüfen die Jobcenter nicht, wie groß eine Wohnung ist oder ob jemand Ersparnisse bis 60.000 Euro hat", sagte Heil gegenüber dem Spiegel. "Mein Vorschlag ist, dass wir während einer Karenzzeit von zwei Jahren Vermögen bis zu der genannten Summe schützen und Mietkosten nicht auf ihre Angemessenheit prüfen."
Heil wolle Hartz-IV abschaffen: „Die Grundsicherung soll ein soziales Bürgergeld werden, für das sich niemand schämen muss, der es braucht." Es sollen "Weiterbildung und ein Berufsabschluss Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in Arbeit haben", dadurch soll es Leistungsbezieher ermöglicht werden schneller aus der Grundsicherung herauszukommen. Zudem soll es einen Bonus geben, wer eine Weiterbildung macht, soll 75 Euro pro Monat zusätzlich erhalten.
Ebenso zeigte sich der Bundesarbeitsminister unzufrieden mit der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen sozialen Schichten der Gesellschaft. So sei diese „nach wie vor zu gering". Es würden für Langzeitarbeitslose und Menschen, die im prekären Bereich arbeiten, zu wenige Aufstiegsmöglichkeiten existieren.
Nach Ansicht von Heil sei auch ein Grund der Mangel an Bildungschancen. So hätten etwa zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch würden es zu wenige Möglichkeiten geben Berufsausbildung nachzuholen. „Unsere sozialen Sicherungssysteme schützen zwar, aber sie ermöglichen zu selten sozialen Aufstieg", so Heil.
So geht aus einem Entwurf für den neuen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervor, das Armutsrisiko ist nicht gesunken, trotz gestiegener Löhne in den letzten Jahren. "Tatsächlich sind ja im unteren Bereich die Löhne gestiegen, auch durch den Mindestlohn. Der Abstand zur Mitte ist aber gleichgeblieben", sagte dazu Heil. Menschen mit Migrationshintergrund und geringer Bildung sein stärker bedroht von Armut, laut Bericht. So haben Arbeitnehmer die in Teilzeitarbeiten, ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie eine Vollzeitkraft, laut dem Armutsbericht.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung