Wegen Corona Fristverlängerung für Steuererklärungen
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Aufgrund der Corona-Krise, hat das Bundesfinanzministerium die Frist zur Abgabe der Steuerklärung für 2019 um sechs Monate verlängert. Bisher galt bis Ende Februar der letztmögliche Termin. Es geht um all die jenigen, die sich bei ihrer Steuererklärung 2019 von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. So galt bisher ende Februar als Stichtag.
Als Grund wird in einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/25795), die besondere Belastung für steuerberatender Berufe durch die Corona-Krise genannt. Bisher ist der 28. Februar 2021 letzter Abgabetermin. Zudem soll auch die regulär 15 Monate zinsfreie Karenzzeit um sechs Monate verlängert werden, teilt die Bundesregierung mit.
Dabei hat das Bundeskabinett eine Verlängerung bis Ende August beschlossen, wie die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ berichtet. Die Begründung sei laut "Handelsblatt": Aktuell sind viele Steuerberater überlastet, da sie ihre Mandanten bei den Anträgen für die Coronahilfen unterstützen. Um Betrügereien zu vermeiden, müssen diese Hilfen über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Wegen des großen Arbeitsaufwandes hatten Steuerberater vehement eine Fristverlängerung bei den derzeit anfallenden Steuererklärungen gefordert.
So komme die Bundesregierung nun diesen Wunsch nach: "Eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe setzt unter anderem voraus, dass ihnen hierfür ausreichend Zeit zur Verfügung steht", heißt es nach Angaben des Handelsblatt in dem Gesetzentwurf. "Die Corona-Pandemie stellt sie gegenwärtig aber in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen."
Dabei sei die Einhaltung der gesetzlichen Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 in diesen Fällen mehrfach nicht mehr gewährleistet. Deswegen sehe der Gesetzentwurf "in dieser außergewöhnlichen Situation antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungsfolgen in Gestalt von Verspätungszuschlägen und Zinsen" vor.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung