Heiko Maas fordert Lockerungen für Geimpfte - Massive Kritik von Patientenschützer
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Als erster Bundesaußenminister fordert Heiko Maas (SPD), Menschen mit Corona-Impfung früher als anderen den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben. „Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen“, sagte Maas der „Bild am Sonntag“.
„Es ist noch nicht abschließend geklärt, inwiefern Geimpfte andere infizieren können. Was aber klar ist: Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg. Damit fällt mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg.“
Dabei erinnerte Maas auch an die Betreiber von derzeit geschlossenen Restaurants, Kinos, Theater oder Museen.
Aus der Politik kommt keine Zustimmung an Maas Vorschlag, dafür jedoch deutliche Ablehnung. Der baden-württembergische CDU-Politiker Tobias Bringmann hatte die Idee von Maas auf Twitter als „sozialen Sprengstoff“ und deutlich verfrüht bezeichnet. Zudem machte er darauf Aufmerksam in seinem Tweet, dass dieses zu einer Zweiklassengesellschaft führen würde. „Dass ausgerechnet aus der #SPD Vorschlag für #Zweiklassengesellschaft kommt, überrascht.“, twitterte Bringmann.
Zudem kritisierte auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz Maas Vorschlag scharf. Der Vorstand Eugen Brysch sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), Maas befeuere eine „Gespenster-Diskussion“ über Impf-Privilegien. Außerdem gebe es zu wenig Impfstoff. „Bei der Organisation des Impfangebots hapert es. Auch weiß heute niemand, ob ein Geimpfter das Virus weitergeben kann.“ So sei Maas als Außenminister zudem nicht zuständig im Kabinett.
Horst Seehofer (CSU), der Bundesinnenminister hatte vor einer drohenden Spaltung der Gesellschaft gewarnt. Dabei hatte Maas, der früher Justizminister war, widersprochen: „Ja, das wird in einer Übergangszeit auch zu Ungleichheiten führen, aber solange es dafür einen sachlichen Grund gibt, ist das verfassungsrechtlich vertretbar.“
In Deutschland sind bisher erst gut eine Millionen Menschen geimpft, dieses entspricht gut einem Prozent der Einwohner. Dieses sind vor allem Hochbetagte und Pflegebedürftige, sowie medizinisches Personal beziehungsweise Pflegekräfte.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung