Bundeskabinett beschließt Digital-Gesetz
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen auch Apps als digitale Helfer für die Pflege und mehr Telemedizin Einzug halten, erklärte der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin.
So sein Webanwendungen "nicht nur Spielereien im Internet, sondern sie können in der Pflege für die Bürgerinnen und Bürger einen echten Vorteil in der Versorgung bringen", betonte der Minister und hatte dabei auf die bereist ausgebauten Angebote der Tele-Medizin in der Corona-Krise hingewiesen. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.
So gehe es darum, das Pflegebedürftige in Zukunft mit moderner Internettechnik ihren Alltag besser bewältigen könnten. "Deshalb machen wir digitale Helfer auch für die Pflege nutzbar", sagte Spahn. Dabei solle auch der Zugang etwa zur Videosprechstunde erleichtert werden. Zudem würden auch die elektronische Patientenakte (ePA), die seit Jahresbeginn für gesetzliche Versicherte nutzbar ist, und das E-Rezept würden schnell weiterentwickelt.
In der Pflege könnten Apps wie etwa zur Sturzprophylaxe oder zum Gedächtnistraining bei der Demenzprävention viele positive Effekte haben, erklärte Spahn weiter. Außerdem werde auch die Pflegeberatung um digitale Elemente erweitert. Zudem regele das neue Gesetz die Kostenübernahme für solche Internetanwendungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung.
Auch Videosprechstunde sollen in Zukunft noch leichter nutzbar sein. "Für eine Krankschreibung soll ein virtueller Arztbesuch genügen", so Spahn an. Um sich Krankschreiben zu lassen soll in Zukunft ein virtueller Arztbesuch genügen, kündigte Spahn an. Außerdem werde für die häusliche Krankenpflege, die außerklinischen Intensivpflege, verschreibungspflichtige Arzneimittel, sowie für Heil- und Hilfsmittel elektronische Verordnungen eingeführt.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung