Unzulässige Modernisierungsmieterhöhung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendigem Austausch einer Heizungsanlage
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Ist aufgrund gesetzlicher Bestimmung der der Austausch einer Heizungsanlage erforderlich, ist eine Modernisierungsmieterhöhung unzulässig. Denn es liegt eine Instandhaltung vor. Dieses hat das Landgericht Bonn entschieden.
In vorliegenden Fall hatte das Landgericht Bonn im Jahr 2021 als Berufungsinstanz entschieden über die Wirksamkeit eines Modernisierungsmieterhöhungsverlangens nach Austausch der Heizungsanlage. Aus dem Jahr 2016 war das Mieterhöhungsverlangen und eine Mieterhöhung von fast 40 EUR wurde verlangt. Demnach war der Austausch der Heizungsanlage aufgrund von § 10 EnEV erforderlich.
Es bestehe eine Unwirksamkeit des Modernisierungsmieterhöhungsverlangens
Das Landgericht Bonn entschied, dass das Modernisierungsmieterhöhungsverlangen unwirksam sei. Eine Umlage solcher gesetzlich angeordneten Modernisierung auf den Mieter scheide aus, da ein gesetzlich erforderlicher Austausch der Heizungsanlage gemäß § 10 EnEV der Instandhaltung zuzuordnen sei.
Az.: 6 S 78/20
Quelle: Landgericht Bonn
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung