Verpflichtende Tests für an Corona erkrankte Schüler zur Rückkehr in den Unterricht im Infektionsschutzgesetz gekippt
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Die unionsgeführten Länder haben die Regel in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, wonach Schulkinder eine bestätigte negative Testung benötigen, um nach einer Corona-Infektion wieder am Unterricht teilzunehmen, gekippt. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Länderkreisen. Demnach soll in der heutigen Abstimmung im Bundesrat eine Protokollerklärung ergänzt werden. Aus Länderkreisen hieß es weiter, die Bundesregierung wolle eine Formulierungshilfe vorlegen, mit der Corona wieder aus der Paragraph-34-Liste der Infektionskrankheiten des Gesetzes gestrichen werde.
Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sollte das Coronavirus eigentlich in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen werden wie Cholera, Keuchhusten und Pest. Personen, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dürften Schulen und Kitas dem Gesetzesentwurf zufolge dann nur mit einem bestätigten negativen Test wieder betreten. Einige Länder hatten daran scharfe Kritik geäußert.
Autor: © RND / Redaktion