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Der Bundesrat hat heute in einer Sondersitzung nur wenige Tage nachdem Bundestag die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld in der Corona-Pandemie gebilligt.
Verdopplung der Kinderkrankengeld-Tage auf 20 Tage pro Elternteil, 40 Tage für Alleinerziehende
Damit steigt das Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherter für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Eltern bekommen die Leistungen, auch wenn sie das Kind wegen geschlossenen Kitas und Schulen zu Hause behalten oder betreuen, weil die Präsenzpflicht aufgehoben ist.
Dabei soll dieser unabhängig davon bestehen, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann. Der Bund hat zur Finanzierung 300 Millionen Euro überwiesen an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Rückwirkendes Inkrafttreten
Dabei soll die Ausweitung des Kinderkrankengelds rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten, sowie die anderen Regelungen des Artikelgesetzes im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung.
Außerdem fordert der Bundesrat einstimmig auf, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen weiter auszusetzen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind. Die Aussetzung die nach geltendem Recht noch bis zum 31. Januar 2021 gelten soll. Zudem ist auch die SPD-Bundestagsfraktion für eine Verlängerung, wobei es in der Unionsfraktion noch Vorbehalte gibt, wie die Reuters berichtete.
"Mit Blick auf eine mögliche Fortsetzung des Lockdowns brauchen wir dringend eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ohne Wenn und Aber", sagte Dirk Wiese, der SPD-Vizefraktionschef der Nachrichtenagentur Reuters. "Deswegen appelliere ich an die Union, dringend auf ihre Länder zu hören." Sein Fraktionskollege Sören Bartol hatte dagegen gewarnt vor einer Pleitewelle. Die Auszahlung der Hilfen dauere ohnehin zu lange: "Wenn jetzt noch die Insolvenzantragspflicht nicht verlängert wird, riskieren wir eine nie dagewesene Pleitewelle im Sommer."