Corona-Zuschlag an bedürftige soll im Mai ausgezahlt werden
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Der von der Bundesregierung vereinbarte Corona-Zuschlag von 150 Euro für Arbeitslose, Ältere und Behinderte in der Grundsicherung soll im Mai ausgezahlt werden. (wir berichteten) Das gehe aus dem Reuters vorliegendem Gesetzentwurf hervor, den der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag an die anderen Ministerien geschickt hat.
Danach sollen die Einmalzahlung rund 3,8 Millionen Erwachsenen erhalten. Die Kosten, die der Bund für die Einmalzahlung übernimmt, würden sich auf 575 Millionen Euro belaufen. Bis Montag soll das Kabinett in einem vereinfachten Verfahren zustimmen, damit die Gesetzregelung dann zum 1. April 2021 in Kraft treten könne.
Zudem soll der vereinfachte Zugang zur Hartz-IV-Grundsicherung über Ende März bis Ende 2021 verlängert werden, wie bereits am Mittwochabend von CDU, CSU und SPD vereinbart wurde. Die Kosten hat das Ministerium auf Grundlage einer Schätzung auf 610 Millionen Euro beziffert und 70 Millionen für die Kommunen.
Außerdem soll bis zum Jahresende eine Sonderregelung verlängert werden, das Kinder und Jugendliche an einer häuslichen Essenslieferung teilnehmen können, wenn die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule ausfällt und dieses vor Ort organisiert werde.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung