Bundestag hat über Ampel-Pläne zu neuem Infektionsschutzgesetz beraten
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag, dem 11. November 2021, erstmals beraten über einen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (20/15). Zudem soll ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen (20/27) in den zuvor eingesetzten Hauptausschuss überwiesen werden.
Der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz eröffnete die Debatte zum Infektionsschutzgesetz. "Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Maskenpflicht weiter durchgesetzt werden kann", sagt er. Genauso verhalte es sich auch mit Abstandsregeln – "Wir halten sie weiter für erforderlich". Darüber hinaus müssten "viele, viele weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit wir durch den Winter kommen", so Scholz.
"Wir brauchen wieder mehr Impfzentren", betonte Scholz. So sollen diese vom Bund finanziert werden. Die Aufgabe der nächsten Monate sei: "Dass Millionen Bürgerinnen und Bürger die Auffrischungsimpfung bekommen." Nach sechs Monaten soll eine Booster-Impfung für alle möglich sein, verspricht Scholz.
Auch fordere er das für eine erhöhte Sicherheit in Pflegeheimen neben einer Booster-Impfung, dass das ungeimpfte Pflegepersonal täglich getestet wird. Zudem sollen auch alle Besucher einen Test erhalten.
"An Arbeitsplätzen soll zukünftig 3G gelten", so Scholz. Dabei empfiehlt er bei Gaststätten und Veranstaltungen 2G. "Die Zutrittskriterien müssen aber auch überwacht werden", betonte er.
"Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam vorgearbeitet haben", sagte Scholz. So solle es wieder kostenlose Tests geben.
Im Bundestag werde nun das Gesetzespaket beraten - und zwischen den Parteien. "Ich fände es schön, wenn es über die Parteien hinausgetragen wird", so Scholz. Auch müsse über Parteigrenzen hinweg in dieser Situation zusammengearbeitet werden. Außerdem solle es bald ein neues Bund-Länder-Treffen geben - "die Kanzlerin und ich sind uns da einig", so Scholz.
Scholz applierte noch einmal zum Abschluss: "Lassen Sie sich impfen - das ist wichtig."
"Wir haben eine viel zu hohe Todeszahl, sie hat sich seit August verzehnfacht", sagte Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. So seien die Drittimpfungen nicht richtig organisiert worden. "Wir stehen in einer vierten Welle." An Scholz gerichtet, sagte er: "Das war mehr eine Zustandsbeschreibung als eine kraftvolle politische Aussage", betonte Brinkhaus.
Auch haben sie haben eine Sache ausgelassen, Herr Scholz [...], dass sie die epidemische Notlage auslaufen lassen wollen", kritisierte Brinkhaus. Hingegen wolle die Union wolle sich für eine Verlängerung einsetzen. Mit dem Maßnahmenpaket werde den Ländern Flexibilität genommen.
Die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt erklärte, daas Maßnahmenpaket gebe es nur, weil die Union in ihrer Regierungszeit vieles versäumt hätte. "Sie können sich hier nicht aus der Verantwortung herausstehlen, Herr Brinkhaus, das ist schäbig und verantwortungslos."
"Wir sagen, diese Diskussion gehört hierher. Wir müssen zu einer gemeinsamen Einschätzung kommen [...] und nicht billige partei-politische Aktionen machen, Herr Brinkhaus", betonte Göring-Eckardt. "Natürlich brauchen wir 2G und wenn Sie weitere Vorschläge haben, dann reden wir darüber sehr, sehr gerne." So müsse es auch eine Diskussion geben über eine mögliche Impfpflicht etwa in Altenheimen, wo vulnerable Gruppen betroffen seien. Zudem kritisierte sie die Union, dafür das kostenlose Bürgertests abgeschafft worden seien - ein "krasses Versäumnis", so Göring-Eckardt. Dieses sollen nun wieder eingeführt werden.
Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, sagte:. "Wir können hart in der Sache diskutieren, aber Lügen und Fake News gehören in Diktaturen [...] und nicht in die Debatte zwischen aufrichtigen Demokraten." Mit dem neuen Maßnahmenpaket würden "robuste Maßnahmen" eingeführt. Maskenpflicht, 3G, Abstandspflicht, Hygienekonzepte - "das legen wir auf den Tisch".
Bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geplant
Am 25. August hatte der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite für drei Monate bis 25. November verlängert (19/32091). Die Bundesländer haben nach der bisherigen Regelung im Infektionsschutzgesetz auch nach Ablauf einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Möglichkeit, bei einer konkreten Gefahr der Ausbreitung von Covid-19 im jeweiligen Land sämtliche im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die drei Ampel-Fraktionen wollen die Regelungen durch ein bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog ersetzen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 angewendet werden kann.
Dabei ist der Maßnahmenkatalog laut Gesetzentwurf auf Vorgehensweisen beschränkt, die in der aktuellen Phase „sinnvoll und angemessen“ sein können.
Die je nach regionaler Situation in den Ländern differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet, heißt es. Zudem können Arbeitgeber in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen Beschäftigtendaten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten in Bezug auf Covid-19 im genannten Zeitraum verarbeiten, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Dabei sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld bis Ende 2022 verlängert werden, um coronabdingte Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung zu mildern. Es wird dadurch mit Mehrausgaben von 300 Millionen Euro für den Bund im nächsten Jahr gerechnet.
Vorgaben zum Infektionsschutz sollen verlängert werden
Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022 wollen die Fraktionen sicherstellen, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig die nötige Unterstützung erhalten, heißt es im Antrag. Desweiteren soll die jährliche Mindesteinkommensgrenze nach dem Künstlerversicherungsgesetz soll auch für das Jahr 2022 ausgesetzt bleiben. Auch soll die Sonderregelungen in der pflegerischen Versorgung bis Ende März 2022 weitergelten.
Zudem sollen die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz für weitere drei Monate beibehalten werden, ebenso grundlegende Vorgaben wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und zu aktualisieren. Um das Risiko einer Infektion im Betrieb zu senken, sollen Betriebe nach dem Willen der Fraktionen dazu beitragen, den Anteil der geimpften Beschäftigten zu erhöhen. Außerdem soll beibehalten werden auch die Impfunterstützungspflicht für Arbeitgeber, um Schutzimpfungen der Beschäftigten während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Die Impfbereitschaft soll durch innerbetriebliche Informationskampagnen gefördert werden.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung