Bundesländer sprechen sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene aus
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Die Amtschefs der Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer haben sich auf einer Länderkonferenz in Mannheim nahezu einhellig für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene ausgesprochen.
Derzeit gibt es viele unterschiedliche Sozialleistungen für Familien und deren Kinder, wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, den Unterhaltsvorschuss oder die Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Diese verschiedenen Leistungen für Familien reichen oft nicht aus, weil sie teilweise nicht gut aufeinander abgestimmt sind und weil Familien die verschiedenen Leistungen nur schwer durchschauen. Außerdem wird die Antragstellung von den Familien als sehr kompliziert empfunden. Aber auch seitens der Behörden selbst entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand im Antragsverfahren.
Kindergrundsicherung schafft Leistungen „aus einer Hand“
Eine Kindergrundsicherung, die optimal gestaltet ist, kann diese Probleme beheben. Sie schafft Leistungen „aus einer Hand“ und erspart bürokratischen Aufwand für parallel zu bewilligende Leistungen. Sie stellt den Mindestbedarf jedes Kindes sicher, ohne dass die Eltern für alle Einzelleistungen Anträge stellen müssen und orientiert sich ganzheitlich daran, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen brauchen. Sie sorgt letztlich dafür, dass die umfassenden Leistungen tatsächlich bei den Kindern ankommen. Eine Kindergrundsicherung sorgt daher für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit der Leistungen für Familien und führt so auch zu mehr Leistungsgerechtigkeit.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung