Ampel-Koalition einigt sich auf Stufenplan bei CO2-Kosten
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Die Ampel-Parteien haben sich in einem gemeinsamen Gespräch am Samstagabend mit dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auf eine faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt wie die Bundesregierung am Sonntag mitteilte.
Bundesbauministerin Klara Geywitz teilte mit: „Mieter tragen seit 2021 allein die Zusatzkosten für den CO2-Preis auf Öl und Gas. Das wird sich nun ändern. Wir schaffen mit dem nun vereinbarten Stufenmodell endlich eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Millionen Mieter werden damit gezielt entlastet. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass der CO2- Preis seine beabsichtigte klimapolitische Lenkungswirkung im Gebäudesektor entfalten kann. Vermieter erhalten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren. Mieter bleiben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken.“
So soll im Gebäudebereich der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Derzeit können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bisher nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Die Bundesregierung will mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude diesem nun abhelfen. Dabei erfülle die Bundesregierung damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, eine Lösung zu finden, die sozial gerecht ist und künftig Mieter entlastet, so der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grünen). Weiter teilte Habeck mit: „ Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2- Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. Denn in diesen Fällen leidet der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren. Angesichts der Heterogenität von Nichtwohngebäuden werden wir hier zunächst eine 50/50-Aufteilung anwenden.“
Der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann teilte mit: „Mit dem Stufenmodell haben wir eine faire, bürokratiearme und zugleich wirksame Lösung vereinbart. Bei Wohngebäuden kommen wir zu einer fairen Kostenteilung, die sich an der Energiebilanz der Immobilie orientiert.“ Somit schaffe man gerade dort Anreize, Gebäude energetisch zu sanieren, wo die Potenziale besonders groß sind und eine Sanierung machbar ist, so Buschmann. Weiter teilte Buschmann mit: „Zugleich ist das Stufenmodell auch für private Vermieter, die etwa nur eine Immobilie vermieten, gut anwendbar. Für Nichtwohngebäude setzen wir sehr stark auf die Vertragsfreiheit. Die dort getroffene Lösung dient in erster Linie der Vermeidung von Bürokratie angesichts der extremen Vielgestaltigkeit der Nutzungen und ihrer Energieintensität. Die Gewerbemietparteien werden im Zusammenspiel mit Verhandlungen über ggf. erforderliche Mietanpassungen daher die für sie richtigen Lösungen finden."
So werde seit 2021 in Deutschland der Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Derzeit sei der Preis 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Dieser werde schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.
Dabei soll es für Gewerbeimmobilien eine 50:50 Aufteilung geben. So können die Mietparteien, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Bespiel über die Mietkosten vereinbaren. So sei das Ziel, dass die Regelung am 1.1. 2023 in Kraft tritt.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung