FDP und Sozialverbände fordern Zuschuss für Sehhilfen

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Sehhilfen müssen von den meisten Menschen komplett eigentständig finanziert werden. Gerade für Menschen mit geringerem Einkommen kann eine Finanzierung problematisch werden, insbesondere dann, wenn die Sehhilfen besondere Anforderungen erfüllen müssen.
Beim Deutschen Bundestag hat es eine Anhörung gegenben. Dieser teilt dazu mit:
Gesundheits- und Sozialexperten befürworten, dass die Kosten für medizinisch notwendige Brillen wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Insbesondere sozial schwächere Bevölkerungsgruppen könnten sich Brillen kaum leisten und seien in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, argumentierten Sozialverbände anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am Mittwoch über Anträge der Oppositionsfraktionen.
Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, Sehhilfen als Satzungsleistung der Kassen zuzulassen Drucksache: 19/18913. Die Grünen-Fraktion will, dass die Kosten für medizinisch notwendige Sehhilfen wieder von der GKV übernommen werden Drucksache: 19/8566. Auch die AfD-Fraktion fordert eine erweiterte Versorgung von Patienten mit Sehhilfen Drucksache: 19/4316. Nach Ansicht der Linksfraktion sollten die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2003 beschlossenen Leistungskürzungen zurückgenommen werden (19/6057).
Die Sozial- und Gesundheitsverbände schlossen sich in der Zielsetzung den Forderungen der vier Fraktionen an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, durch die eingeschränkten Leistungen bei Sehhilfen seien Versicherte mit Fehlsichtigkeit einseitig belastet. Bei Brillen sollten die Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot von den Kassen übernommen werden.
Die Caritas wies darauf hin, dass Empfänger von Transferleistungen die Brillen aus dem Regelsatz finanzieren müssten. Die Festbeträge umfassten grundsätzlich nicht die Kosten der Entspiegelung einer Brille. Die Entspiegelung sei jedoch bei hochbrechenden Gläsern ab einer bestimmten Refraktionsstärke aufgrund des Materials keine kosmetische Frage, sondern medizinisch geboten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, auch weniger starke Sehstörungen könnten zu erheblichen Beeinträchtigungen der Teilhabe führen. Daher sei die Forderung nach einem erweiterten Leistungsanspruch auf Erstattung von Sehhilfen nachvollziehbar.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erklärte, schlechtes Sehen führe häufig zu einer geringeren sozialen Integration, einer geminderten Lebensqualität und einem niedrigeren sozialökonomischen Status. Zugleich werde das Risiko für weitere Gesundheitsprobleme erhöht, etwa durch Sturzgefahr. Auch Sehhilfen für Versicherte mit weniger hohen Dioptrien-Werten seien für die chancengerechte Teilhabe zwingend erforderlich.
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Anlässlich der gestrigen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Frage der Übernahme der Kosten für Sehhilfen durch die Gesetzliche Krankenversicherung macht der Sozialverbands Präsident Adolf Bauer deutlich: „Die solidarische Krankenversicherung besteht seit über 130 Jahren. In Zeiten knapper Sozialkassen reagierte die Politik allerdings stets damit, Leistungen der GKV zu streichen, zu kürzen oder neue Hürden für deren Inanspruchnahme aufzubauen. Damit wurde aber letztlich nur eins erreicht: eine zusätzliche und einseitige Belastung der Versicherten, ganz besonders derjenigen, die von Erkrankung besonders bedroht sind, wie sozial benachteiligten und älteren Menschen, chronisch kranken Menschen sowie Menschen mit Behinderung.
In einer solidarischen Krankenversicherung darf es nicht primär um die Finanzierbarkeit gehen, sondern darum, dass diejenigen Leistungen gewährt werden, die notwendig sind, um ein Höchstmaß an Gesundheit zu erreichen und zu erhalten oder krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen. Es ist dringend geboten, Brillen wieder in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Grundsätzlich müssen alle Leistungen, deren Nutzen für die Patientinnen und Patienten medizinisch erwiesen ist, wieder zum Leistungsspektrum der GKV gehören.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung