Der Bundestag verlängert höheres Kurzarbeitergeld bis 2021
- Lesezeit: 4 Minuten
Der Bundestag hat heute am Freitag den Gesetzentwurf zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie angenommen.
Laut dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sind für die Kurzarbeit in der Corona-Krise in diesem Jahr bislang rund 18 Milliarden Euro ausgegeben worden. Dabei sagte der Minister am Freitag im Bundestag, das Instrument sei „sehr, sehr teuer. „Aber die Gewöhnung an Massenarbeitslosigkeit wäre finanziell und sozial für dieses Land ungemein teurer“, fügte Heil hinzu.
Der Anlass für die heutige Debatte war die Schlussabstimmung über die Verlängerung der Corona-Sonderregeln zur Kurzarbeit bis Ende des nächsten Jahres. Die Sonderreglung für das Kurzarbeitergeld verlängert der Bundestag bis zum Ende nächsten Jahres. Das Gesetz zur Beschäftigungssicherung muss noch vom Bundesrat bewilligt werden, dieser hat bereits deutlich gemacht, dass er keine Einwände hat gegen die Verlängerung.
Minijobs bleiben anrechnungsfrei vom Kurzarbeitergeld
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe von 60 Prozent des Lohns auf 70 Prozent erhöht wird, dabei für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Zudem soll es weiterhin ab dem siebten Monat in Kurzarbeit 80 bzw. 87 Prozent des Lohns geben. Davon profitieren sollen alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit gehen. Außerdem sollen Minijobs bis 450 Euro bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei bleiben.
Ursprünglich sollte die Regelung ende des Jahres auslaufen. Jedoch geht die Regierung noch nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt. Laut aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten Betriebe im August für rund 2,6 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Im April waren es bei der ersten Corona-Welle fast sechs Millionen.
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied teilt Beschluss des Gesetzes am Freitag im Bundestag mit:
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz sollen die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG), die Bezugsdauer sowie die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent verlängert werden. Ebenso sollen wie bislang Sozialversicherungsbeiträge weiterhin bis Ende des Jahres 2021 erstattet werden.
„Beschäftigte und Arbeitgeber brauchen in Krisenzeiten Sicherheit und Orientierung, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben und Arbeitslosigkeit verhindert wird. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz hat die Bundesregierung dafür die richtigen Weichen gestellt. Durch die verlängerten Regeln zum Kurzarbeitergeld und den Sozialversicherungsbeiträgen bleiben die Betriebe flexibel und können trotz der schwierigen Zeiten Arbeitsplätze weitgehend erhalten.
Ein Meilenstein sind die vereinfachten Regeln und gezielten Anreize, die Zeit der Kurzarbeit für Weiterbildung zu nutzen. Dafür hatten sich die Gewerkschaften mit Nachdruck und erfolgreich eingesetzt, denn trotz Krise geht der Strukturwandel weiter. Die Beschäftigten brauchen in der Krise einmal mehr die Gelegenheit, sich für die Arbeit der Zukunft fit zu machen. Mit dem Gesetz können sie sich ab sofort sogar aufstiegsorientiert weiterbilden, beispielsweise zur Meisterin, Technikerin oder zum Betriebswirt. Diese Angebote müssen Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt nutzen.
Neu ist auch: Betriebe und Gewerkschaften können jetzt Vereinbarungen mit dem Ziel des Arbeitsplatzerhalts treffen, die auch Arbeitszeitverkürzungen beinhalten, ohne dass die Beschäftigten dadurch Abzüge beim Arbeitslosengeld hinnehmen müssen, wenn sie trotzdem ihren Arbeitsplatz verlieren. Das ist eine gute Regelung, die echte Chancen bietet.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung