Kinderrechte ins Grundgesetz: Einigung der Koalition ist inhaltlich noch unzureichend
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Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, hat sich die Bundesregierung offenbar auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt. Die zuständige Arbeitsgruppe innerhalb der Bundesregierung soll den Entwurf heute Abend endgültig beschließen.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.
Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben.
Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.
Zum Formulierungsvorschlag der Bundesregierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erklärt Ekin Deligöz (Grüne), Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Ausgerechnet in einer Zeit, wo das Kindeswohl und Kinderrechte regelmäßig hinten herunterfallen, schließen Union und SPD einen faulen Kompromiss, der keinerlei Fortschritt für die Kinderrechte in Deutschland bedeutet. Die jetzige Formulierung, wonach Kinderrechte im Grundgesetz „angemessen“ zu berücksichtigen seien, fällt nicht nur hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die bereits geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück, sondern ist noch einmal schwächer als der erste Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht vom November 2019.
So fehlen der besondere Schutz der staatlichen Ordnung für Kinder und des Kindeswillens völlig. Auch fehlt es an umfassenden Beteiligungsrechten der Kinder. Darüber hinaus ist die Formulierung nach einer „angemessenen“ Berücksichtigung des Kindeswohls zu schwach und hat keinerlei Steuerungswirkung.
Aus Kreisen der SPD ist zu vernehmen, dass die Verfassungsänderung nur ein erster Schritt sei. Bei einer solch grundlegenden Verfassungsänderung gibt es aber keinen ersten und zweiten Versuch, sondern es muss gleich von Anfang an stimmen.
Wir setzen uns seit Langem für eine starke Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz sein. Eine bloße Staatszielbestimmung ist unzureichend. Es braucht daher aktive Kinderrechte, die neben dem Recht von Kindern auf Schutz und Förderung auch die Beteiligung an den Entscheidungsprozessen enthält, die sie selbst betreffen. Wir sind bereit für konstruktive Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren, allerdings hat sich die SPD nur wenig kompromissbereit im Verfahren zum Sexualstrafrecht gezeigt. Eins wollen wir daher klarstellen: Wir werden für faule Kompromisse nicht zur Verfügung stehen.
Wir haben bereits im Juni 2019 eine starke Formulierung gefunden und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Artikel 6 des Grundgesetzes ausdrücklich verankert und Kinder neben Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt.
Gerade jetzt in der Pandemie hätten Kinderrechte im Grundgesetz einen Unterschied gemacht. So hätte die Situation in den Kitas und Schulen gleich zu Beginn höchste Priorität erfahren. Auch der zunehmende Rückzug ins Private birgt für Kinder die Gefahr zunehmender häuslicher Gewalt, die unzureichend thematisiert wird. Damit wir für unsere Kinder in der Zukunft einen echten Mehrwert schaffen können, muss die Koalition ihren Vorschlag dringend nachbessern, damit Kinder endlich die starken Rechte im Grundgesetz bekommen, die ihnen zustehen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung