Was ändert sich zum 1. März: Friseur, Energielabel, Steuern, Rente
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Ab dem 1 März 2021 ändern sich wieder einige Gesetze.
Lockdown noch bis zum 7.März
Der Lockdown in Deutschland wurde Anfang Februar bis zum 7.März verlängert. Am 3.März findet die nächsten Bund und Länderkonferenz mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten statt, um über die weiteren Corona-Maßnahmen zu entscheiden. Dabei hängt eine erneute Verlängerung des Lockdowns, höchstwahrscheinlich auch vom 7-Tage-Inzidenswert ab. Wenn der Wert auf unter 35 sinkt, wie von Merkel angestrebt, dann könnten Geschäfte des "nicht-täglichen Bedarfs", wie etwa Restaurants und Freizeiteinrichtungen schrittweise wieder öffnen. Dieses ist jedoch noch nicht sicher.
Ab 1.März öffnen Friseure
Gute Nachrichten gibt es für den jenigen der sich die Haare schneiden will, die Friseure sollen ab dem 1.März wieder öffnen dürfen. Zudem wollen viele Friseure, um den zu erwarteten Kundenandrang gerecht zu werden, täglich länger und etwa auch montags öffnen. Die Öffnung hätte laut dem bayerischen Ministerpräsident Markus Söder etwas mit "Hygiene und Würde" zu tun.
Entschädigungsregel bei Quarantäneanordnung
Sorgeberechtigte müssen ihre Kinder zuhause betreuen, wenn Betreuungseinrichtungen oder Schulen nach behördlicher Anordnung geschlossen werden oder ein Kind in Quarantäne muss. In so einem Fall haben Erwerbstätige einen Anspruch auf Entschädigung. Seit März 2020 gilt diese Regelung, die jedoch Ende März 2021 ausläuft, wenn nicht die Epidemische Lage verlängert wird.
Die Steuerstunden laufen aus
Alle die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen sind, können derzeit noch einen Antrag auf Stundung bei den Steuern stellen. Von den Finanzämtern werden in dem Fall keine Zinsen verlangt, jedoch müssen die Steuerschulden dann zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Dabei umfasst die Steuerstundung etwa die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, sowie die Körperschaftsteuer. Die Regelung läuft ebenfalls wie die Entschädigungsregel bei Quarantäneanordnungen am 31. März aus. Ob es zu einer Verlängerung kommt, ist bisher unklar.
Nullrunde bei Rentenanpassung
Millionen Rentner erhalten in diesem Jahr keine Rentenerhöhung. Rentner in Westdeutschland müssen sich dieses Jahr auf eine Nullrunde einstellen. Der Grund ist das durch die Corona-Pandemie das Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind. Dieses wirkt sich auf dem Lohnwachstum aus, der die Hauptquelle zur Berechnung für eventuell steigender Renten ist.
Hingegen bei den neuen Bundesländern soll zum 1. Juli 2021 wegen der gesetzlichen Ost-West-Angleichung, es eine Rentenerhöhung geben von 0,7 Prozent. So wird die tatsächliche Erhöhung jedoch erst im März 2021 feststehen. Da erst dann alle erforderlichen Daten vorliegen.
Neue Energie-Skala für Elektrogeräte
Elektrogeräte sollen ab März ein neues Energie-Label bekommen. Die bisherige Plus-Klassen Kennzeichnung soll es nicht mehr geben, stattdessen soll es nur noch Energielabels von A bis G geben. Durch die neue Kennzeichnung soll es für den Käufer einfacher seien sich zu orientieren, bei den Energieklassen.
Neues Versicherungskennzeichen für Mopeds, Roller & Co.
Das neue Versicherungsjahr beginnt ab 1. März für alle motorisierten Fahrzeuge mit geringer Leistung – etwa Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm. So muss das neue Versicherungskennzeichen dann am Fahrzeug angebracht sein, als Nachweis eines erkennbaren gültigen Versicherungsschutzes. Die Farbe wechselt jedes Jahr. Das neue Versicherungskennzeichen ab dem 1. März 2021 ist blau - ab März 2022 Grün und ab März 2023 Schwarz.
Das Baukindergeld läuft aus
Aufgrund der Corona-Pandemie haben Familien beim Baukindergeld noch bis Ende März Zeit, einen Kaufvertag oder eine Baugenehmigung abzuschließen, um eine staatliche Förderung zu bekommen. Einen Förderantrag kann noch bis Ende 2023 bei der KfW gestellt werden, wer bis Ende März einen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung bekommt.
Heckenschneiden verboten
Ab dem 1. März dürfen keine Hecken mehr gerodet, beschnitten oder auf den Stock gesetzt werden, laut dem Bundesnaturschutzgesetz. Diese gilt jedes Jahr bis zum 30. September und soll für den Schutz der Vögel und anderen Wildtieren dienen.
Beim Online-Shopping mit der Kreditkarte mehr Sicherheit
In Zukunft soll es beim Bezahlen mit der Kreditkarte mehr Sicherheit geben. So reichten bisher beim Online-Shopping die Kartennummer, Prüfnummer und Ablaufdatum aus beim Bezahlen. Dieses soll durch eine EU-Richtlinie sicherer werden. Die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ wird ab dem 15. März Pflicht. Es ist dann nicht nur dreistellige Prüfziffer von der Kreditkarte erforderlich, sondern auch ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN). Dieses soll für mehr Sicherheit beim Online-Shopping sorgen.
Umstellung auf Sommerzeit
Der kalendarische Frühlingsanfang ist am 20.März. Deshalb wird in der Nacht vom 27. auf den 28. März die Uhren umgestellt. Die Uhren werden eine Stunde vorgestellt von 2 Uhr morgens auf 3 Uhr.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung