Sozial- und Gesundheitsberatung muss sichergestellt sein
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Der Staatssekretär im Sozialministerium von Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Voss, sieht dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der kommunalen Ebene bei der Sicherstellung der sozialen und gesundheitlichen Beratungsangebote. Dazu gehören etwa die Schuldnerberatung, die allgemeine Sozialberatung, die Ehe- und Lebensberatung sowie die Suchtberatung.
„Seit Verabschiedung des dafür grundlegenden Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes Ende 2019 wissen die Landkreise und kreisfreien Städte ziemlich genau, in welcher Höhe das Land ihnen für diese Aufgabe Mittel zur Verfügung stellt und dass sie in selbiger Höhe in den Kommunalhaushalt Mittel einstellen müssen, um die Landesmittel vollständig abzurufen“, sagte Voss heute in Schwerin.
„In diesen eineinhalb Jahren haben einige Landkreise sich auf die finanzielle Neustrukturierung vorbereitet. Andere haben trotz nochmaliger Verlängerung im vergangenen Jahr schlicht ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, betonte der Sozial-Staatssekretär.
„Statt die Arbeit immer weiter zu verschieben, haben wir der kommunalen Ebene im Juni nochmals ein breit gefächertes Unterstützungsangebot in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase unterbreitet“, so Voss.
Der Sozial-Staatssekretär sieht das Land sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in der gemeinsamen Verantwortung. Es sei gemeinsame Aufgabe, die vom Landtag beschlossenen strukturellen Veränderungen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung gut zu gestalten und entsprechende Zuweisungsvereinbarungen und Standards, die die Qualität der Beratung sicherstellen, zu erarbeiten.
„Eine weitere Verzögerung des Prozesses gefährdet dagegen in unverantwortlicher Art und Weise die Angebote der sozialen und gesundheitlichen Beratung für Menschen, die auf Rat und Hilfen angewiesen sind“, sagte Voss.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung