Wir haben die Parteien gefragt ....
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Am 24.9.2017 wird in Deutschland gewählt. Wir haben das zum Anlass genommen, die 8 großen Parteien, die auf der Webseite zur Bundestagswahl gelistet sind, zu folgendem Thema Stellung zu nehmen:
Die Haltung der Parteien zur UN-Behindertenkonvention und was die Parteien unternehmen wollen, damit diese in Deutschland umgesetzt wird.
Dabei geht es ausschließlich um aktuelle Sachverhalte, wie EM-Rente, Sozialgesetzbuch oder sonstige von ihnen als Partei zu erwartende Ziele.
Leider haben uns nicht alle Parteien geantwortet. Wir wollen aber die uns vorliegenden Antworten hier unzensiert und unkommentiert publizieren, damit sie sich ihr eigenes Meinungsbild machen können. Sollten noch weitere, von den angeschriebenen Parteien Stellung beziehen, werden wir das hier ergänzen.
Gerne können unter dem Beitrag sachliche Kommentare abgegeben werden.
SPD
Verweist auf ihr Regierunsgprogramm
Die Linke
Doch Inklusion geht für uns weit darüber hinaus. Inklusion ist Menschenrecht: Sie eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv gestalten zu können. DIE LINKE will Doppelstrukturen in Bildung, Wohnen und Arbeit auflösen, denn Menschen mit Behinderungen gibt es besonders viele Diskriminierungen und strukturelle Zugangsbeschränkungen: auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, im Verkehr, in der Bildung und in der ehrenamtlichen und politischen Betätigung.
Wir wollen ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm für Menschen mit Behinderungen auflegen, das dem Grundsatz folgt »so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich und so regulär wie möglich«. Es sollen schrittweise die Rahmenbedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle Beschäftigten geschaffen werden. Unter anderem soll die Mindestbeschäftigungsquote auf sechs Prozent angehoben werden.
Wir wollen die Werkstätten schrittweise überflüssig machen. Behinderte Menschen in Werkstätten sollen Mindestlohn bzw. Tariflohn erhalten. Das »Budget für Arbeit« darf keinem begrenzten Leistungsanspruch unterliegen. Auf dem ersten Arbeitsmarkt wollen wir geschützte Arbeitsplätze einrichten. Die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen und der Werkstatträte müssen an die Rechte der Betriebs- und Personalräte angeglichen werden.
Öffentliche Aufträge sollen bevorzugt an Betriebe mit einem hohen Schwerbehindertenanteil, an Integrationsunternehmen und Betriebe mit Integrationsabteilungen vergeben werden. An Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) dürfen ausschließlich zivile Aufträge vergeben werden, die Herstellung von Rüstungsprodukten in WfbM wird verboten.
Das Bundesteilhabegesetz muss erneut aufgerollt werden.
Teilhabeleistungen sollen einkommens- und vermögensunabhängig sein. Wir wollen bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Persönliche Assistenz in jeder Lebenslage und -phase und in jedem gesellschaftlichen Bereich ermöglichen. Damit gehen der konsequente Ausbau und die Vereinfachung der Strukturen des Persönlichen Budgets einher.
Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Sie sollen nicht verpflichtet sein, in besonderen Wohnformen zu leben (UN-BRK, Artikel 19). Der Artikel 1 § 104 SGB IX schränkt dieses Recht durch den Mehrkostenvorbehalt ein. Der Mehrkostenvorbehalt muss gestrichen werden, so dass das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich Wohnort und Wohnform uneingeschränkt garantiert wird.
Wir wollen einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter tatsächlicher und wirksamer Beteiligung der Betroffenen und ihrer Selbstvertretungsorganisationen.
Der Aktionsplan wird regelmäßig fortgeschrieben und konkretisiert. Nachprüfbare Zielvorgaben, Umsetzungsfristen und eine ausreichende Finanzierung sind unumgänglich – Menschenrechte dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Neue und ältere Gesetze sollen dabei auf Konformität mit der UN-Behindertenrechtskonvention regelmäßig überprüft werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle rechtlichen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen aufgehoben werden, insbesondere psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wollen wir novellieren.
Das Wahlrecht für alle soll umgesetzt und alle Wahlrechtsausschlüsse sollen abgeschafft werden. Wahllokal, Wahlverfahren, Wahlmaterialien, Wahleinrichtungen müssen barrierefrei sein.
Wir wollen ein bundesweites Rahmenprogramm »Inklusive Bildung« für alle Bildungsbereiche und Altersstufen.
Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen benötigen Unterstützung. Das beinhaltet vor allem die Förderung unabhängiger Beratung durch Expertinnen und Experten in eigener Sache, von Initiativen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Jegliche baulichen und kommunikativen Barrieren müssen beseitigt werden.
Hierfür wollen wir ein Sonderinvestitionsprogramm von jährlich einer Milliarde Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren auflegen. Öffentliche Investitionen und Fördergelder sollen zukünftig auch an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden.
Konkret will DIE LINKE ein barrierefreies Gesundheitssystem aufbauen.
Barrierefreiheit muss dabei ein Zulassungskriterium bei Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen sein, und Umbaumaßnahmen müssen gefördert werden.
Mobilität, Informations-, Kommunikations- und andere Dienste müssen barrierefrei sein. Für Schwerbehinderte oder Kranke, die den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, soll zur Ermöglichung der Teilhabe am öffentlichen Leben ein kostenfreier Fahrdienst zur Verfügung stehen. Wir wollen Bankautomaten barrierefrei umrüsten, so dass alle Menschen sie nutzen können.
FDP
Wir Freie Demokraten wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und ohne Bevormundung ihr Leben gestalten können und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen erhalten.
Wir fordern ein Wunsch- und Wahlrecht auf Leistungen zur Teilhabe, zum Beispiel freie Wahl von Wohnort und Wohnform kostenneutral innerhalb eines vorgegebenen Budgets. Dazu wollen wir das Persönliche Budget einfach und unbürokratisch nutzbar machen. Bei Sozialleistungen sollen Einkommen und Vermögen in Zukunft nur noch teilweise herangezogen werden. Leistungen, die die Nachteile einer Behinderung ausgleichen (Nachteilsausgleich), sollen einkommensunabhängig gewährt werden. Leistungen zum Lebensunterhalt hingegen werden, wie bei jedem anderen Leistungsempfänger auch, nach Bedürftigkeit gezahlt. Menschen mit Behinderung haben unabhängig von der Wohnform Anspruch auf alle Leistungen aus der Sozialversicherung. Dies muss auch für die Pflegeversicherung gelten.
Wir Freie Demokraten setzen uns generell für eine sinnvolle Verknüpfung und Verzahnung der verschiedenen Sozialgesetzbücher ein. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft müssen die Leistungen für Gesundheit und Pflege, aber auch für Menschen mit Behinderungen im Falle einer Erkrankung oder bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit besser miteinander verzahnt werden und starre sektorale Versorgungsgrenzen überwunden werden. Auch sollten die Sozialgesetzbücher verschlankt werden.
Zudem setzen wir uns für eine Stärkung der Erwerbsminderungsrenten ein. Dies ist in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt eine wichtige Aufgabe. Die aktuellen Änderungen der Bundesregierung sind wahrscheinlich keine allein wirksame Lösung. Wer nach Jahren der Beitragszahlung durch einen Schicksalsschlag erwerbsunfähig wird, darf nicht zum Sozialfall werden. Um dies zu erreichen, muss unter anderem auch das Zusammenspiel zwischen gesetzlicher Rente und privater Absicherung im Erwerbsminderungsfall noch einmal betrachtet werden.
Für uns Freie Demokraten müssen auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder Einschränkungen die bestmögliche Bildung und Förderung erhalten. In diesem Sinne ist aus unserer Sicht auch die UN-Behindertenrechtskonvention zu verstehen: Das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen und nicht allgemeine gesellschaftliche Vorgaben. Die Schließung von Förderschulen, in denen Kinder passend zu ihrem Bedarf gefördert werden konnten, ist ein Fehler, da dies meist nicht dem Kindeswohl dient und oft auch gegen den Elternwillen vorgenommen wird. Das Ziel, Kinder mit Förderbedarf weitgehend in Regelschulen zu integrieren, ist richtig und wird seit Jahrzehnten in Deutschland verfolgt. Das radikale Verständnis einer kompromisslosen Inklusion, wie es vielfach gefordert und betrieben
wird, nimmt aber weder auf den Förderbedarf des Einzelnen noch auf die Integrationsfähigkeit von Regelklassen Rücksicht.
Wir Freie Demokraten wollen zudem Menschen mit unterschiedlichen Anlagen (etwa auch Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung) bei Sport und Spiel zueinanderfinden lassen. Dabei fördern wir die herausragende Arbeit der Sportvereine und der Fachverbände.
CDU/CSU
Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie nach Artikel 3 des Grundgesetzes haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf gleichberechtigte Teil-habe. Für die CDU und CSU ist daher die barrierefreie Umgebung eine zentrale Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. CDU und CSU haben umfassendes Verständnis von „Barrierefreiheit“. Wir wollen, dass ältere Menschen, Familien mit Kindern, zeitweise Erkrankte, Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Menschen, die über ein geringes Maß an Bildung verfügen, das tun können, was für alle selbstverständlich ist: einen Berufsabschluss erwerben, arbeiten und sich weiterbilden, den Arzt ihrer Wahl besuchen, einkaufen, Sport treiben, reisen, ins Kino gehen, Museen und Ausstellungen besuchen oder im Internet surfen.
Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2016 die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention – kurz NAP 2.0 – verabschiedet. Er ist eine Weiterentwicklung des ersten Aktionsplans aus dem Jahr 2011, enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern und hat eine Laufzeit bis 2021. Er soll dazu beitragen, dass Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip Einzug hält. Er wurde unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen, Vertretern der Länder, Kommunen sowie der Zivilgesellschaft erstellt.
Um das deutsche Recht in Übereinstimmung mit der UN-BRK zu bringen, wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) am 12. Mai 2016 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Mit dem BGG hat sich der Bund 2002 verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen. Die Bundesländer haben mit ihren Landesgleichstellungsgesetzen nachgezogen.
Durch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das in vier Stufen, vom 01.01.2017 bis 01.01.2023 in Kraft treten wird, haben wir auf dem Weg für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe viel erreicht.
Darüber hinaus unterstützen CDU und CSU Beratungsmaßnahmen für einen gelingenden Übergang ins Rentenalter. Mit dem von CDU und CSU verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird der Bund ab 1.1.2018 bis 31.12.2022 knapp 300 Millionen Euro (jährlich 58 Millionen) bereitstellen, um bestehende Beratungsstrukturen zu ergänzen oder neue aufzubauen, wo es heute regional oder überregional noch keine Angebote gibt. Die jeweilige Beratungsstelle kann ihre Schwerpunkte selbstgewählt setzen. Die Beratungsangebote unterliegen hohen, bundeeinheitlichen Qualitätsstandards. Jeder Ratsuchende hat Anspruch auf ein ganzheitliches, individuelles Beratungsangebot.
Für CDU und CSU ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorrangiges Ziel. Wir haben das Budget für Arbeit eingeführt und wollen es weiterentwickeln. Zugleich sind wir der Auffassung, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) am Arbeitsleben weiterhin ihren Platz haben. Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtige, tariflich entlohnte Arbeitsplätze. Für Inklusionsbetriebe wurde ein 150-Millionen-Euro-Förderpro-gramm auf den Weg gebracht. Damit sollen bis 2018 Neugründungen gefördert und über 5000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap geschaffen werden. Arbeitgeber brauchen mehr Beratung und Unterstützung, um verstärkt Menschen mit Behinderungen einzustellen. Hier wollen wir die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsfachdienste stärker einbinden.
Darüber hinaus gilt, wer aus Gründen einer Behinderung nicht mehr arbeiten kann, für den gibt es die Erwerbsminderungsrente. Wir haben in dieser Legislaturperiode mit zwei Gesetzen die Erwerbsminderungsrenten deutlich erhöht. Mit dem Rentenpaket von 2014 wurde die sogenannte Zurechnungszeit in einem Schritt vom 60. auf das 62. Lebensjahr erhöht. Damit erhält derjenige, der nach Unfall oder Krankheit im Beruf aufhören muss, mehr Berufsjahre angerechnet. Mit dem Erwerbsminderungsrentenverbesserungsgesetz heben wir die sogenannte Zurechnungszeit noch weiter an: Stufenweise von 2018 bis 2024 auf das Alter 65. In der neuen Wahlperiode werden wir für diese Personengruppe weitere Verbesserungen durchsetzen.
Heute sind Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, von Wahlen ausgeschlossen. Das betrifft derzeit rund 85 000 Menschen. CDU und CSU wollen ein modernes Betreuungsrecht, das zu einer assistierten Entscheidungsfindung verhilft. In dem Zusammenhang ist auch der bisherige Ausschluss dieser Menschen vom Wahlrecht zu überprüfen.
CDU und CSU werden auch weiterhin daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen das Leben im Alltag zu erleichtern und die vielen kleinen und großen Barrieren im Alltag, die Menschen mit Behinderung im Weg stehen, abbauen.
Piraten Partei
Hinsichtlich des Umgangs mit dem SGB in Sachen der Rechte von Behinderten nehmen wir regelmäßig die Vorschläge des Forums behinderter Juristinnen und Juristen auf unsere Agenda. Auf die Darstellung weiterer kurzfristiger Umsetzungsziele im Rahmen der SGB-Themen verzichten wir wunschgemäß.
Prinzipiell halten wir unser Sozialsystem, das bezieht sich dann auch auf die EM-Rente, für weder zeitgemäß noch langfristig in der derzeitigen Form überlebensfähig. Vielmehr wollen wir die Standardsozialleistungen durch die Einführung eines so genannten Bedingungslosen Grundeinkommens ersetzen. Wir gehen dabei von einer Summe von ca. € 1.000 pro Person/Monat aus. Über dieses Grundeinkommen hinaus bestehende Bedarfe sollen dann aus zusätzlichen Einnahmen wie einer Finanztransaktionssteuer oder einer Steuer auf Digitalisierungsgewinne gedeckt werden.
Alternative für Deutschland
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Bündnis 90 - die Grünen
Wir wollen die betriebliche Gesundheitsförderung und Rehabilitation stärken und es leichter machen, Arbeit und Rente zu kombinieren. Wer aus medizinischen Gründen in Rente geht, soll keine Abschläge mehr hinnehmen müssen. Eine „Garantierente“ in Höhe von mindestens 930 € für langjährig Versicherte soll den Schutz vor Armut verbessern.
Anmerkung: Für die Inhalte sind ausschließlich die Parteien verantwortlich. Jede Partei hat gleichermaßen ihre Chance zur Stellungnahme erhalten.