Neue Beschlussvorlage für Corona-Gipfel: Das planen Bund und Länder für Deutschland
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Am Donnerstag wollen Bund und Länder über schärfere Corona-Maßnahmen beraten und diese auf den Weg bringen. Der Zugang zum Einzelhandel soll nur noch Geimpften und Genesen gestattet seien. Hierbei sind ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs, dieses geht aus einer Beschlussvorlage hervor, über die der "tagesspiegel" berichtet.
Danach sollen treffen von Ungeimpften aus den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden, ausgenommen seien Kinder bis 14 Jahren. Ohne Einschränkungen dürfen sich privat Geimpfte und genesene Personen treffen. Außerdem soll eine Maskenpflicht in Schulen für alle Klassenstufen kommen.
Zudem soll der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen bundesweit nur noch mit 2G seien, wo notwendig auch mit 2Gplus. Auch soll bei Freizeitaktivitäten ebenfalls 2G gelten. Somit können inzidenzunabhängig nur Geimpfte oder Genesene etwa Kinos, Theaters und Restaurants besuchen.
Außerdem sollen die Länder sicherstellen, dass die Corona-Maßnahmen auch kontrolliert werden. So gelte dieses insbesondere für den Impfstatus, der möglichst mittels Apps erfolgen soll.
Im Freien dürfen bei Großveranstaltungen bis zu 5.000 Menschen teilnehmen, für Fußballspiele gelte eine Obergrenze von 30 Prozent der Auslastung oder 10.000 Zuschauern, jeweils mit 2G- oder 2Gplus. Zudem sollen Clubs und Hotels in Hotspots mit einer 350er-Inzidenz schließen. Außerdem soll ein Bund-Länder-Krisenstab die Impfungen koordinieren und 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten ermöglichen. Desweiteren sollen auch in Zukunft Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte impfen dürfen.
Zusätzlich soll weiterhin die Übergangsfrist über den 15. Dezember hinaus verlängert werden. Der vollständige Impfschutz soll zudem perspektivisch ablaufen. Bis zum Jahresende wollen sich Bund und Länder hierzu verständigen. Eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag „zeitnah“ anhand von Gruppenanträgen entscheiden.
Diese könne etwa ab Februar 2022 gelten, wenn klar sei, „dass alle Impfwilligen auch zeitnah geimpft werden können“, so in der Beschlussvorlage.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung
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