Dringend mehr Engagement für inklusiven Arbeitsmarkt
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Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher und die Landesbehindertenbeauftragte Brandenburgs Janny Armbruster haben zu mehr Initiativen aufgerufen, um Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Brandeburgs Sozialministerin Nonnenmacher: „Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt unter anderem das Recht von Menschen mit Behinderungen auf frei gewählte, gleichberechtigte Arbeit. Gerade in der derzeitigen Krise, in der Solidarität von allen gefordert ist, ist es mir ein Anliegen, auf dieses Recht und die Verantwortung von Unternehmen hinzuweisen. Wir brauchen mehr Initiativen, die Menschen mit Behinderungen die Chance für den ersten Arbeitsmarkt eröffnen. So müssen mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Arbeit bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Chancengleichheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Teilhabeanspruchs.“
Brandenburgs Landesbehindertenbeauftragte Armbruster: „In Deutschland müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. Von den rund 4.700 Arbeitgeber*innen mit mehr als 20 Beschäftigten im Land Brandenburg, erfüllen nur etwa Eintausend diese Quote. 3.700 Arbeitgeber*innen zahlen noch immer lieber die Ausgleichsabgabe anstatt solidarisch mit arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen mit Behinderungen zu sein. Es bedarf meines Erachtens stärkerer Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Wenn es uns gemeinsam gelingt, mehr Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu platzieren, wenn sie zu Kollegen*innen werden, zeigen können, wozu sie in der Lage sind, was sie leisten können, dann holen wir sie in die Mitte unserer Gesellschaft“.
Laut aktuellem Inklusionsbarometer der Aktion Mensch stabilisiert sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Beschäftigte mit Behinderung leicht und die Arbeitslosenzahlen sinken nach Jahren der Krise wieder. So liegt die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderungen deutschlandweit bei 11,5 Prozent (2021: 11,8 Prozent), allerdings verschärft sich die Situation bei Langzeitarbeitslosigkeit.
Ebenso hatte die Sozialministerin von Stefanie Drese und Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion (RD) Nord der Bundesagentur für Arbeit appellieren an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, arbeitslosen Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 60 Jahren eine Beschäftigungschance zu geben.
„Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.000 privaten Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten über 700 Unternehmen keinen schwerbehinderten Menschen angestellt haben“, verdeutlichte Drese nach dem Antrittsbesuch von Markus Biercher im Sozialministerium. Der neue RD-Chef ist seit dem 1. August 2022 im Amt.
Drese hob hervor, dass arbeitslose Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern besser qualifiziert sind als andere Arbeitslose. 67 Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, während es im Durchschnitt aller Arbeitslosen knapp 58 Prozent sind. Vor allem in den Köpfen müssten oft noch Barrieren abgebaut werden, um die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern, so Drese. „Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen sollen“, sagte die Ministerin in Schwerin.
Hierfür stehen nach Angaben der Ministerin vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. So gibt es nach Angaben von Drese u.a. eine finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen, Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für technische Arbeitshilfen im Betrieb und Förderungen von speziellen Fortbildungen und Schulungen.