Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen
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Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen.
Das Ehegatten-Splitting an sich werde durch das Faktorverfahren in Steuerklasse IV anstelle der Steuerklassenkombination III/V „nicht berührt“, erklärt die Bundesregierung. Sie führt weiter aus: „Im Faktorverfahren wird die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt.“
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag