BKA warnt vor Nachteil bei IP-Adressenspeicherung
- Lesezeit: 3 Minuten
Bundeskriminalamts-Präsident Holger Münch erwartet, dass die meisten europäischen Länder die IP-Adressenspeicherung im Rahmen der EuGH-Rechtsprechung umsetzen werden und warnte vor einem Nachteil der deutschen Ermittlungsbehörden. „Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland sehr restriktiv.
Ich gehe davon aus, dass die meisten europäischen Länder im Rahmen der EuGH-Rechtsprechung die IP-Adressenspeicherung weiterhin umsetzen und lediglich die zum Teil deutlich längeren Speicherfristen anpassen werden“, sagte Münch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deutschland droht ins Hintertreffen zu geraten: Die Hinweise auf Straftaten des US-amerikanischen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder haben sich in fünf Jahren verdreifacht.“
Münch erwartet deutlich mehr zu bearbeitende Hinweise: „Wir rechnen damit, dass die Meldungen auch aufgrund weiterer europäischer Rechtsakte weiter zunehmen werden - zeitnah auf eine halbe Million. Darauf müssen wir rechtlich vorbereitet sein, um mit dieser Kriminalität Schritt halten zu können.“
Kritik an der Speicherung wies er zurück. „Der Vorwurf der Massenüberwachung zieht nicht, da nicht die Sicherheitsbehörden die Daten speichern, sondern die Provider für einen befristeten Zeitraum. Wir fragen diese nur im Bedarfsfall ab“, ergänzte Münch. „Und nur die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss ist kein großer Eingriff in die Bürgerrechte.
Sie ist nicht mehr als die Kennung eines Geräts. Wir minimieren aber das Risiko, Unbeteiligte zu treffen.“ Weiter sagte der BKA-Chef: „Wir schützen die Rechte der Opfer, wenn wir die Täter finden.“ Die kurzfristige Speicherung von IP-Adressen sei „ein verhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte“.