Bundesrat billigt Reform des Namensrechts
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Heute, am 17. Mai 2024, hat der Bundesrat die Reform des Namensrechts gebilligt, basierend auf einem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 10. April 2024.
Doppelnamen:
Die Reform betrifft das Ehenamens- und Geburtsnamensrecht. Gemäß dem Gesetz ist es nun beiden Ehepartnern gestattet, einen Doppelnamen zu führen. Früher war es nur einem Ehepartner erlaubt, den bisherigen Namen als Begleitnamen hinzuzufügen. Die Bildung eines Doppelnamens kann nun auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig sollen auch Kinder einen Doppelnamen führen dürfen, selbst wenn ihre Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen.
Nachnamen bei Scheidung der Eltern:
Das Gesetz sieht vor, dass ein Kind einen Doppelnamen aus den Namen der Eltern trägt, wenn diese keinen Geburtsnamen für das Kind festlegen. Weiterhin regelt es, dass im Falle einer Scheidung nicht nur ein Elternteil den Ehenamen ablegen kann, sondern auch das Kind den Nachnamen ändern darf. Ein Kind kann somit den Nachnamen des Elternteils annehmen, in dessen Haushalt es lebt. Bisher war dies nur nach einem langwierigen Verwaltungsverfahren möglich. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder.
Spezialregelungen für nationale Minderheiten:
Das Gesetz enthält auch Neuerungen im Zusammenhang mit der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten und der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Zusätzlich enthält das Gesetz Spezialregelungen für die Namenstraditionen der nationalen Minderheiten in Deutschland (Nordfriesen/Dänen und Sorben).
Wie es weitergeht:
Nach der Zustimmung des Bundesrats steht der Verkündung des Gesetzes nichts mehr im Wege. Es wird jedoch erst am 1. Mai 2025 wirksam.