Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung
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Die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung soll helfen, den Personalnotstand in der Pflege zu beheben. Ziel des sogenannten Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes (20/13634) der Bundesregierung sei es, eine bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung von Pflegefachassistenzpersonen zu schaffen. Dadurch werde die Attraktivität des Berufs gesteigert.
In allen Versorgungsbereichen würden dringend mehr Pflegekräfte benötigt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf werde bis 2055 um rund 1,8 Millionen auf dann rund 6,8 Millionen steigen. Es bedürfe daher eines neuen Personalmixes mit einer zielgenauen, kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen.
Die reguläre Ausbildung dauert der Vorlage zufolge 18 Monate und umfasst einen theoretischen und praktischen Unterricht an Pflegeschulen sowie eine praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet in der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege statt, sowohl ambulant als auch stationär. Auch eine Teilzeitausbildung ist möglich. Für Personen mit Vorerfahrungen in der Pflege kann die Ausbildungszeit bis zu einem Drittel verkürzt werden. Wer die Ausbildung abschließt, nennt sich Pflegefachassistent.
Für den Zugang zur Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation nötig. Eine Zulassung zur Ausbildung ist auch ohne Schulabschluss möglich, sofern eine positive Prognose der Pflegeschule vorliegt. Zur Steigerung der Attraktivität des Berufsweges wird eine angemessene Ausbildungsvergütung bezahlt.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag