Bundesregierung erteilt Absage für Pflegebonus
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Im Rahmen der Corona-Krise wurde seitens der Bundesregierung ein Pflegebonus beschlossen. Bereits auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist zu lesen, für wen der Pflegebonus gedacht ist. Das BMG schreibt auf seiner Webseite: "Alle Beschäftigten in der Altenpflege, die im relevanten Zeitraum und Umfang im Jahr 2020 hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten, können den Betrag von bis zu 1.500 Euro erhalten. Die Beschäftigten in Berlin, Niedersachsen und Thüringen erhalten bislang bis zu 1.000 Euro. Das betrifft insbesondere Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte, Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung und verantwortliche Pflegefachkräfte. Auch Leiharbeiter und Mitarbeiter in Servicegesellschaften erhalten die Prämie nach den gleichen Regeln."
Der Bonus soll auch für Auszubildende gelten. "Auszubildenden, die in Pflegeeinrichtungen oder der ambulanten Pflege tätig sind, erhalten 900 Euro Bonus. Der Bonus in Berlin, Niedersachsen und Thüringen beträgt bislang – Stand 15. Juni 2020 – 600 Euro.", heißt es weiter auf der Webseite des BMG.
Für große Enttäuschung sorgte diese Regelung, bei den Pflegekräften, die in den Krankenhäusern arbeiten und teilweise in der Hochphase der Pandemie, an die Grenzen der Belastbarkeit gegangen sind. Ein Umdenken in der Bundesregierung scheint es nicht zu geben, denn die Bundesregierung hat sich klar zu der Frage geäußert: "Gibt es beim Thema Pflegebonus einen neuen Stand, also eventuell doch Pläne, den Bonus auf Krankenhauspersonal auszuweiten?"
Die Bundesregierung verneinte dieses, wie aus der Antwort der Bundesregierung deutlich wird: "Nein. Wir haben uns schon mehrfach zu diesem Thema geäußert. Beim Pflegebonus ging es darum, Pflegekräften in der Altenpflege eine Prämie auszuzahlen. Hintergrund des Ganzen ist, dass Pflegekräfte gerade in der Altenpflege hohen Belastungen im Zuge der Coronapandemie ausgesetzt waren und dass dort auch die Löhne vergleichsweise niedrig ausfallen. Daher haben wir für Pflegekräfte einen solchen Pflegebonus ermöglicht. In der Krankenpflege gestaltet sich das anders. Dadurch, dass wir dort die Entlohnung der Pflegekräfte, die Pflegefinanzierung, aus den Fallpauschalen herausgenommen haben und sämtliche Vereinbarungen, die die Tarifpartner dort in Eigenregie treffen, refinanzieren, ergibt sich dort bereits die Möglichkeit, solche Boni zu vereinbaren."
Es sind somit die Tarifpartner, die einen solchen Bonus zu vereinbaren haben. ver.di teilte dazu bereits am 6. April mit: "ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich auf Eckpunkte eines Tarifvertrages für eine Sonderprämie aufgrund der besonderen Belastung der Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege in der Corona-Krise geeinigt. Beschäftigte in Vollzeit erhalten danach mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro, Teilzeitbeschäftigte eine Prämie entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Die Prämie soll an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen gezahlt werden. Auch Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte sind einbezogen. Hierbei haben sich die Tarifvertragsparteien am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes orientiert. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten. "
Trotzdem ist davon auszugehen, dass viele Pflegekräfte in Krankenhäusern keine Bonus erhalten werden, wenn dort keine entsprechende Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern vorliegt. Für die Betroffenen sicherlich eine große Enttäuschung.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung