Bundeskabinet beschließt bessere Löhne in der Pflege
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Heute hat das Bundeskabinett dem Entwurf zu dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege zugestimmt. Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz ist eines der "Konzertierten Aktion Pflege" zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche.
Dazu sagte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage für bessere Entlohnung und Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und stärken die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission. Es wird die Arbeitsbedingungen spürbar besser und den Pflegeberuf deutlich attraktiver machen. Davon profitieren Pflegerinnen und Pfleger im Beruf. Ein weiterer Schritt, um den Personalmangel in der Branche einzudämmen. Wir stärken die Voraussetzungen dafür, dass nach Tarif bezahlt wird - und die Höhe sich unterscheidet, je nachdem ob Hilfskräfte oder examinierte Pflegekräfte im Einsatz sind. Außerdem vereinfacht das Gesetz die Berufung und die Beschlussfassung der Pflegekommission, die zukünftig ein ständiges Gremium wird. Ich bin froh, dass wir dieses zukunftsweisende Gesetz auf den Weg bringen konnten. Jetzt sind die Sozialpartner gefragt, die Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen.“
Weiter heißt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Für die Durchsetzung spürbarer Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG), also eine Tarifvertragslösung, die beste Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche angepasst. Unser Ziel ist, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/West-Unterschiede beendet werden.
Es ist nun die Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern zu verhandeln und gemeinsam zu entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Wegüber den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.
Im Gesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Die Pflegekommission spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden. Die Pflegekommission soll zukünftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen werden. Ebenso gibt es Klarstellungen zur Auswahl der Mitglieder (insbesondere bzgl. der Berücksichtigung des Grundsatzes der Trägervielfalt) und zur Beschlussfähigkeit, so dass die Pflegekommission nicht mehr nur in Anwesenheit aller Mitglieder oder deren Stellvertreter beschließen kann.
Das Gesetz soll bis Ende des Jahres in Kraft treten.
Quelle: BMAS