Pflegelöhneverbesserungsgesetz - Bundesrat ermöglicht bessere Bezahlung in der Pflege
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Der Bundesrat hat heute das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Damit wird ein weiterer Teil "Konzertierten Aktion Pflege" umgesetzt. Mit dem Gesetz wird dem Bundesarbeitsministerium die Möglichkeit gegeben, Tarifvereinbarungen die zischen den Tarifpartnern in der Pflegebranche abgeschlossen werden, für allgemein verbindlich zu erklären.
Mit dem Gesetz wird auch die Pflegekommission gestärkt. Diese kann jetzt Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren. Arbeitgeber sollen weiterhin einen Eingliederungszuschuss für 3 Jahre erhalten, wenn diese ältere Arbeitnehmer mit "Vermittlungshemmnissen" beschäftigen.
Der CDU- Abgeordnete Peter Weiß, äußerte sich dazu seinerzeit wie folgt: "Heute ist ein guter Tag für alle Beschäftigten in der Pflege. Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz schaffen wir die Grundlage für eine bessere Bezahlung in der Pflege. Wir machen einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe. Und wir haben Wort gehalten: In der Konzertierten Aktion Pflege haben wir mit allen Akteuren vereinbart, die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche für alle dort Beschäftigten zu verbessern. Die Festsetzung von Mindestentgelten in der Pflegebranche kann jetzt auf zwei Wegen erreicht werden: Zum einen durch die Erstreckung eines Tarifvertrages auf die gesamte Pflegebranche. Zum anderen durch die Festsetzung von Mindestentgelten auf Grundlage eines Vorschlages der bereits bestehenden Pflegekommission. Wir haben mit dem Gesetz einen Rahmen geschaffen, der sozialpartnerschaftliche Lösungen ermöglicht, die für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen sorgen. Jetzt sind die Sozialpartner gefordert, schnell zu handeln und die hierfür so wichtigen Vereinbarungen zu treffen."